Hofgericht Köslin

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Das Hofgericht Köslin war ein Hofgericht, das im 18. und 19. Jahrhundert in dem zu Preußen gehörenden Hinterpommern bestand.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht wurde im Jahre 1720 geschaffen, indem das Gebiet der sogenannten pommerschen Hinterkreise aus dem Bezirk des Hofgerichts Stargard herausgelöst und ein eigenes Hofgericht eingerichtet wurde. Sitz des neugebildeten Gerichts war die Stadt Köslin.

Der Gerichtsbezirk des Hofgerichts Köslin umfasste das Fürstentum Cammin, das Domkapitel Kolberg, den Kreis Belgard, den Kreis Neustettin, den Kreis Rummelsburg, den Kreis Schlawe und den Kreis Stolp.[1] Im Jahre 1804 wurde der Gerichtsbezirk um den Kreis Lauenburg-Bütow erweitert, der zuvor im Hinblick auf Justizsachen Westpreußen zugeordnet war; das dortige Landvogteigericht Lauenburg wurde aufgelöst und seine Aufgaben wurden dem Hofgericht Köslin zugelegt.[2]

Das Hofgericht Köslin bestand aus einem Präsidenten, einem Direktor und sechs Hofgerichtsräten.[1] Der jeweilige Präsident des Hofgerichts war zugleich Mitglied des 1747 gebildeten Kösliner Konsistoriums.[3]

Das Hofgericht Köslin bestand bis 1808, als es im Rahmen einer Neuorganisation der Justiz in Preußen in dem neu eingerichteten Oberlandesgericht Köslin aufging.

Akten des Hofgerichts Köslin befinden sich heute im Archiwum Państwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin) sowie im Landesarchiv Greifswald.[4]

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Präsidenten waren:

Räte waren (unvollständige Auflistung):

  • 1796–1806: Ernst Philipp von Bonin (* 23. November 1767 in Ostpreußen; † 6. Juni 1810 in Köslin)[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern. Teil I: Allgemeine Einleitung und die Beschreibung des Preußischen Vorpommern, Stettin 1779, S. XCI (Online).
  2. Handbuch über den Koniglich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1804. Johann Friedrich Unger, Berlin, Anhang S. 54. (Online)
  3. Norbert BuskeDas alte Greifswalder Konsistorium - 300 Jahre kirchliche Rechtsprechung. Anhang A. Die anderen pommerschen Konsistorien, kurzer geschichtlicher Überblick. In: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg): Baltische Studien. Neue Folge Bd. 76, N. G. Elwert, Marburg 1990, S. 74 (Digitalisat).
  4. Heiko Wartenberg: Archivführer zur Geschichte Pommerns bis 1945. Verlag Oldenbourg, Oldenburg 2008, S. 69. (Online)
  5. Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 106 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).