Hundertelrute
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Hundertelrute war in Preußen eine gesetzlich zugelassene Maßbezeichnung für ein Längenmaß, genau wie die Zehntelrute. Mit dieser Bezeichnung vermied man Verwechslungen mit den Maßen Dezimalfuß und Dezimalzoll. Das Maß wurde als Feldmaß gebraucht. Es leitete sich von der Rute ab.
- 1 Rute (Preußen) = 12 Fuß = 1669,56 Pariser Linien = 3,7662125 Meter
- 1 Hundertelrute = 3,7662 Zentimeter
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Fr. Silber: Die Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde einzeln berechnet nach ihren Werthen und Verhältnissen zu allen deutschen Münzen, Maßen und Gewichten. Nebst Angabe der Handelsplätze und deren Rechnungsverhältnisse. Moritz Ruhl, Leipzig 1861, S. 168.
- Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges taschenbuch der münz- maass- und gewichts-verhältnisse, der staatspapiere, des wechsel- und bankwesens und der usanzen aller länder und handelsplätze. Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 114.
- Pierer's Universal-Lexikon. Band 13, Altenburg 1861, S. 488–519.