Informationssysteme zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

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Informationssysteme zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter dienen der Erfassung und Überwachung entlassener Sexualstraftäter, die unter Führungsaufsicht stehen. Hierbei steht das allgemeine Präventionsinteresse dem informationellen Selbstbestimmungsrecht von ehemaligen Tätern gegenüber.[1] Kritisiert werden unterschiedliche Standards.[2]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesland Einführung Bezeichnung Abkürzung
Baden-Württemberg 2010 Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Straftätern[3] KURS
Bayern 2006 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter HEADS
Berlin Sexualstraftäter Prävention bei Rückfallgefahr durch Eingriffsmaßnahmen und Ermittlungen SPREE
Brandenburg 2008 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter[4] HEADS
Bremen 2008 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter[5] HEADS
Hamburg 2010[6] Täterorientierte Prävention[7][8] T.O.P.
Hessen 2008 Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und Sicherheitsmanagement ARGUS
Mecklenburg-Vorpommern 2010 Für optimierte Kontrolle und Sicherheit[9] FoKuS
Niedersachsen 2007 Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern K.U.R.S.
Nordrhein-Westfalen 2010 Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen[10][11] KURS NRW
Rheinland-Pfalz 2009 Vorbeugender Informationsaustausch zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Sexualstraftätern VISIER
Saarland Rahmenrichtlinie zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
Sachsen 2008 Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter ISIS
Sachsen-Anhalt Risikomanagement für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter RiMS
Schleswig-Holstein 2008 Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter[12][13] KSKS
Thüringen 2011 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter[14] HEADS

Vereinigte Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten werden die Daten so veröffentlicht, dass es Bürgern möglich ist, herauszufinden, ob verurteilte Sexualstraftäter in der Nachbarschaft leben.[15] In Deutschland wurde die Forderung nach einer derartigen Maßnahme allerdings 2017 vom Bundesverfassungsgericht, in seinem Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren, als verfassungsfeindlich eingestuft.[16]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Axel Dessecker: Die Wandlungen der Führungsaufsicht. In: Bewährungshilfe – Soziales Strafrecht – Kriminalpolitik, Nr. 3, 2011, 267–279.
  • Daniela Ruderich: Führungsaufsicht. Die Entwicklung und Ausgestaltung des Instituts der Führungsaufsicht auch im Hinblick auf die einzelnen Bundesländer sowie die Darstellung und Bewertung der Übergangskonzepte zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft. 2014. ISBN 978-3-653-98102-5.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Keine Rechtsgrundlage für Überwachung eines Sexualtäters. In: LTO, 22. Februar 2014
  2. Ein Beitrag zur inneren Sicherheit: Standardisierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Bewährungshilfe - Gerichtshilfe - Führungsaufsicht. Deutsche Justiz-Gewerkschaft, 8. Februar 2017
  3. Baden-Württemberg startet die intensivierte Überwachung von besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern - Mit der bundesweit einmaligen gemeinsamen Zentralstelle von Polizei und Justiz werden neue Wege beschritten. Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg, 29. März 2010
  4. HEADS jetzt voll in Aktion. Pressemitteilung des Landes Brandenburg, 2. August 2008
  5. Bremische Sexualstraftäter-Konzeption „HEADS“ eingeführt. Pressemitteilung, Der Senator für Justiz und Verfassung, Bremen, 2. Oktober 2008
  6. Senat Hamburg: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. Februar 2012 „Sicherungsverwahrung – handelt auch Hamburg?“ (Drucksache 20/623, 20/3159). In: www.buergerschaft-hh.de. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 26. Juni 2012, S. 4, abgerufen am 2. November 2018.
  7. Neues Konzept zum Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. In: www.hamburg.de. hamburg.de GmbH & Co. KG, 20. November 2007, abgerufen am 2. November 2018.
  8. Täterorientierte Prävention. In: www.hamburg.de. hamburg.de GmbH & Co. KG, 19. März 2010, abgerufen am 2. November 2018.
  9. Sandra Armbruster: Verwaltungsvorschrift betreffend das Überwachungskonzept für besonders rückfallgefährdete Sexual-und Gewaltstraftäter in Mecklenburg-Vorpommern „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit - FoKuS“. Bachelor-Arbeit. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern. 2011
  10. Heinz Jeuschede: Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen. In: Website des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bezirksverband Köln
  11. Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS NRW)
  12. Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS).
  13. Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS) wird ausgeweitet - Justizministerin Sütterlin-Waack stellt Fortentwicklungen vor. Pressemitteilung, 20. Juli 2017
  14. Kleine Anfrage des MdL Jörg Henke, AfD, und Antwort. 2017
  15. Zu den Datenbanken in den Vereinigten Staaten zählen: http://www.meganslaw.ca.gov, http://www.familywatchdog.us, http://www.sexoffender.com/state.html und http://www.nsopw.gov
  16. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017