„Jan Bernd Nordemann“ – Versionsunterschied

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'''Jan Bernd Nordemann''' (* [[25. Juli]] [[1965]] in [[Berlin]]) ist ein [[Deutschland|deutscher]] [[Rechtsanwalt]], Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2007 Honorarprofessor an der [[Humboldt-Universität]] zu Berlin.
'''Jan Bernd Nordemann''' (* [[25. Juli]] [[1965]] in [[Berlin]]) ist ein [[Deutschland|deutscher]] [[Rechtsanwalt]], Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2007 Honorarprofessor an der [[Humboldt-Universität]] zu Berlin.



Version vom 8. Oktober 2010, 22:58 Uhr

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Begründung:

Jan Bernd Nordemann (* 25. Juli 1965 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Biographie

Jan Bernd Nordemann studierte Jura in Berlin, Göttingen und Cambridge. Er promovierte 1995 an der Georg-August-Universität in Göttingen. Zuvor hatte er in England von 1993 bis 1994 an der Cambridge University ein Graduiertenstudium absolviert und mit dem Titel LL.M. (Cantab.) abgeschlossen. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Boehmert & Boehmert in Berlin und Potsdam. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums. Jan Bernd Nordemann entstammt einer Juristenfamilie. Sein Vater Wilhelm Nordemann ist ein bekannter deutscher Urheberrechtler[1]. Sein Bruder Axel und seine Schwester Anke sind in derselben Kanzlei tätig und werden ebenfalls zu den namhaften Juristen im Bereich des geistigen Eigentums gezählt[2]

Berufliche Tätigkeit

Die Spezialbereiche von Jan Bernd Nordemann als Rechtsanwalt sind die Beratung und Prozessvertretung im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht sowie Presse- und Persönlichkeitsrecht. Das JUVE Handbuch 2009/2010 zählt ihn erneut zu einem der „führenden deutschen Urheberrechtler“[3]. Als Sachverständiger war er Mitglied der Arbeitsgruppe „Internet“ für die Urheberrechtsnovelle „2. Korbes“ beim Bundesministerium der Justiz, Berlin. Er ist gewähltes Mitglied der Fachausschüsse für Urheber- und Verlagsrecht sowie für Kartellrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Außerdem hat ihn die Deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung für den Schutz des Geistigen Eigentums in den Vorstand gewählt.

Publikationen

Zusammen mit seinem Vater Wilhelm Nordemann und seinem Bruder Axel Nordemann gibt er den als juristisches Standardwerk geltenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht „Fromm / Nordemann“[4] heraus. Er ist auch Co-Autor des Standardwerkes „Nordemann, Wettbewerbsrecht – Markenrecht“[5]. Gemeinsam mit Christian Czychowski berichtet er in der Neuen Juristischen Wochenschrift im zweijährigen Rhythmus über die neuste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Einzelnachweise

  1. Deutscher Komponistenverband, Zeitschrift „Informationen“, Ausgabe Nr.72. 2006. http://www.komponistenverband.de/content/view/310/112/
  2. Best Lawyers International 2009: http://www.bestlawyers.com
  3. JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010: JUVE Verlag für juristische Informationen, Köln 2009. ISBN: 978-3981182316
  4. Fromm/Nordemann: Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. 10. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2008. ISBN 978-3170197718
  5. Nordemann, Jan Bernd: Wettbewerbs- und Markenrecht. 10. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2004. ISBN: 978-3-8329-0919-2