Johannes Stadler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Johannes Stadler (* 8. April 1797 in Flawil; † 28. August 1849 in St. Gallen) war ein Schweizer Jurist und Politiker. Er war St. Galler Grossrat, Regierungsrat, Landammann und Tagsatzungsgesandter.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Sohn eines Handelsherren geboren, studierte Stadler Rechtswissenschaften in Tübingen und Heidelberg. Während seines Studiums schloss er sich dem Burschenverein in Tübingen an. 1822 wurde er in Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Nach dem Studium arbeitete er als Rechtsanwalt in St. Gallen und wurde 1825 Kriminalexaminator, 1828 Appellationsrichter.

Von 1826 bis 1849 war er Grossrat und von 1831 bis 1849 Regierungsrat in den Departements für Justiz, Inneres, Äusseres und Polizei. Von 1832 bis 1848 war er Landammann des Kantons St. Gallen. 1826, 1828, 1836 und 1838 war er Tagsatzungsgesandter.

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ueber die Eintheilung der Verbrechen in Staats- und Privatverbrechen. Engelmann, Heidelberg 1823 (Dissertation, Universität Heidelberg, 1822; Digitalisat in der Google-Buchsuche).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 8: Supplement L–Z. Winter, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8253-6051-1, S. 300–301.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]