Kategorie Diskussion:Botschafter der DDR

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Kategorisierung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zoni nix Deutsch?[Quelltext bearbeiten]

Das hier ist wenig verständlich; insbesondere durch den edit-Kommentar. Irgendwie fehlt diesem Kategoriensystem an einer wirklichen Systematik, wenn denn ein DDR-Botschafter kein Deutscher Botschafter sein soll. Was nun: Alles Löschen? – Osika 22:07, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Mit meinen edit-Kommentar hatte ich auf den Einleitungstext Diese Kategorie enthält Botschafter, die die Deutsche Demokratische Republik diplomatisch vertreten haben. Für Botschafter des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland siehe Kategorie:Deutscher Botschafter. verweisen wollen.
Bzgl. des allgemeinen Kategoriensystems. Die hierbei zugrundeliegende Systematik ist, dass Botschafter nach Staaten sortiert werden und nicht nach ihrer Nationalität. --Dandelo 12:59, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Dazu müsste die Kategorie:Deutscher Botschafter aber umbenannt werden in Kategorie:Botschafter (Deutschland), um danach dann ggf. ihrem Namen gemäß die Artikel über Deutsche Botschafter zu kategorisieren: Ansonsten – ohne eine der Systematik entsprechende Kategorienbezeichnung – wird immer mal wieder jemand en passent diese Kategorie hier einfügen. Da nützt dann auch die wenig erhellende Kopfzeile nüscht. – Osika 21:43, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Klammerlemma hat dann aber den Nachteil, dass es mit den Unterkategorien Probleme gibt. Die Alternative Kategorie:Botschafter für Deutschland klingt auch nicht wirklich gut. Von daher gehe ich lieber das Risiko einer möglichen zukünftigen Falschkategorisierung ein. --Dandelo 14:26, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Deutsche Staatsangehörige![Quelltext bearbeiten]

Alle DDR-Bürger waren gleichfalls auch Deutsche, sie besaßen nach bundesdeutscher Auffassung immerzu die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des RuStAG von 1913, und dies unabhängig von der DDR-Staatsbürgerschaft. Vgl. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit, S. 97 ff. --Benatrevqre …?! 15:47, 30. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
So eindeutig steht das aber nicht in der Quelle, siehe S. 99 (Grundlagenvertrag) --Rita2008 21:46, 30. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Auf S. 99 steht diesbezüglich nichts. Auch hatte der Grundvertrag damit unmittelbar nichts zu tun. Im Gegenteil, würde man nämlich in den Vertrag das hineininterpretieren, was du machst, so wäre er eindeutig verfassungswidrig! Siehe dazu insbes. die maßgeblichen Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung zum Grundlagenvertrag (S. 102 f. (103, Fn 314)). Es steht dort also sehr wohl so eindeutig, wie ich es formuliert habe, vgl. weitergehend den sog. Teso-Beschluss von 1987, worin dies noch einmal deutlich bekräftigt worden ist (S. 103 ff.). --Benatrevqre …?! 14:20, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Im RuStAG von 1913 gab es das Konstrukt deutsche Staatsangehörigkeit noch überhaupt nicht - das gelegentlich solch ein Unfug gepostet wird, ändert nixx an der 'Tatsache, dass das da nicht drinsteht. --Osika 10:11, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Das spielt hier keine Rolle; oder willst du ernsthaft aussagen, dass es zuvor keine Deutschen gab? Wir richten uns nach der Legaldefinition in Art. 116 Abs. 1 GG, vgl. dazu meine Ausführungen an dieser Stelle. --Benatrevqre …?! 10:25, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ob Deutscher oder Undeutscher spielt bei der Staatsangehörigkeit ohnehin keine Rolle. Da es sich hier um eine Diplomatenkategorie handelt, ist aber auch das nur sinnloses Luftblasengeblubber ... Osika 20:51, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Was konkret, deine unbegründeten und insoweit nicht hilfreichen Kommentare?
D. h. selbst wenn es Botschafter der DDR waren und sie als solche die DDR vertraten, so hatten auch diese Personen die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des RuStAG von 1913; sie waren also deutsche Diplomaten, was die zugehörige Kat rechtfertigt. --Benatrevqre …?! 02:53, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

Botschafter werden nach dem Staat den sie vertreten kategorisiert. Die Botschafter eines Staates zur Unterkategorie der Botschafter eines anderen Staaten zu machen ist daher wenig sinnvoll. --Dandelo 20:53, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Lies bitte die obige Diskussion, dann sollte es klar werden, deshalb Revert. Dein Einwand geht an der Sache vorbei: Hier wird ausdrücklich unterschieden zwischen deutscher Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft (!!). Die Kategorie sagt aus, dass es Diplomaten waren, die gleichzeitig zu ihrer DDR-Staatsbürgerschaft eben auch deutsche Staatsangehörige waren (völlig wurscht, ob Diplomat oder Traktorist!); und die DDR war wie bekannt ein (anderer) Teil Deutschlands. Eigentlich einfach zu verstehen. --Benatrevqre …?! 23:52, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Mein Einwand war schon berechtigt. Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt: Botschafter werden nach dem Staat den sie vertreten haben kategorisiert. Hat also Botschafter X den Staat Y diplomatisch vertreten, dann kommt X in die Kategorie der Botschafter die Y diplomatisch vertreten haben. Die Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaft wird dabei nicht berücksichtigt.
Die Kategorien Deutscher Botschafter und Botschafter (DDR) sind Kategorien zweier verschiedener Staaten. Und solange der eine diplomatische Dienst nicht eine Sonderabteilung des anderen war, kann man die eine Kategorie nicht zur Unterkategorie der anderen machen. --Dandelo 12:25, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ja, in diesem Bezug hast du natürlich recht, hatte deinen Einwand hier anfangs wohl nicht richtig verstanden. -Benatrevqre …?! 13:41, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten