Kategorie Diskussion:Kleingebäck

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt Definition
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Definition[Quelltext bearbeiten]

Der Definitionssatz ist keiner und muss überarbeitet werden. (Ich würde es tun, wenn ich ihn verstände.) --Hydro (Diskussion) 10:18, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Siehe Einleitung Kleingebäck:

  • "Kleingebäcke sind alle Backwaren, welche die Anforderungen an Brot erfüllen und weniger als 250 Gramm wiegen."

Für mich ist

  • "Kleingebäck entspricht der Definition von Brot, außer Bestimmungen weichen davon ab. Das Gewicht des Einzelstücks liegt nicht über 250 g."

Warum soll das kein Definitionssatz sein? Der Normtext in den Leitsätzen lautet übrigens:

  • "Kleingebäck entspricht den Anforderungen an Brot, sofern nicht im Abschnittt III (Besondere Merkmale für Kleingebäck) etwas anderes beschrieben ist. Das Gewicht eines Einzelstücks liegt nicht über 250g"

Verstehst Du letzteres auch nicht, oder wo siehst Du den Unterschied?Oliver S.Y. (Diskussion) 11:10, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten