Kategorie Diskussion:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Jbergner in Abschnitt Liste?
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Liste?[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung der Kategorie behauptet: "Die Kategorie Geschütztes Kulturgut enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden." Welche Liste ist gemeint? Wo wird diese geführt? Ist diese einsehbar? Gibt es Sie überhaupt?
Die Konvention von 1954 benennt keine Liste, sondern hält offen, welche Objekte schützenswert sind. Sie definiert stattdessen, wie ein Objekt gekennzeichnet werden kann, um die Feststellung des Schutzes zu erleichtern. Diese (hypothetische) Liste ist also bestenfalls deklaratorisch und nicht konstitutiv (Vergleiche:Denkmalliste#Arten von Denkmallisten und kann also nicht abschließend sein. Das bedeutet auch, dass es durchaus schutzwürdige Objekte gibt, die nicht gelistet oder gekennzeichnet sind (z.B. das im Artikel benannte von den Roten Khmer zerstörte Kulturgut). Daher erscheint mir der Sinn dieser Kategorie fraglich. - Grüße --MMG (Diskussion) 16:28, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

in deutschland wird diese liste beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geführt, siehe auch Unbewegliches Kulturgut. die kennzeichnung erfolgt wie in Kennzeichnung von Kulturgut beschrieben, durch Urkunde und verleihung und anbringung des blauweißen rautezeichens. es handelt sich ja auch nicht um Denkmallisten der Länder, sondern um eine deutsche Kulturgutliste, beschickt durch die Einzelverzeichnisse der jeweiligen Länder im Rahmen ihres Kontingents. --Jbergner (Diskussion) 16:38, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke für die rasche Antwort. Die Webseite des BBK ist mir bekannt. Aber offenbar ist diese Liste derzeit nirgends veröffentlicht, offenbar wird sie ja noch nicht einmal zentral geführt. Die angegebene Webseite schreibt ja ausdrücklich "können" in die Liste aufgenommen werden und ferner: "Beim BBK werden in einer zentralen Datei zur Zeit alle Kulturdenkmäler erfasst" - sind also offenbar noch nicht erfasst. Eine solche Liste ist also zwar beabsichtigt; sie liegt aber doch offenbar noch nicht vor.
Die kategorisierten Artikel in WP wurden offenbar aufgrund des Vorhandenseins eines "Blauen Schildes" kategorisiert, nicht aber aufgrund einer als Quelle oder Beleg anzugebenden Liste, oder? Zumindest der Einleitungstext der Kategorie (und der Subkategorien) müsste doch geändert werden. Andererseits, welchen Mehrwert hätte eine solche Kategorie, die letzen Endes nur angibt, welche Gebäude in Deutschland ein "Blaues Schild" haben? – Die Kategorie ist nicht eindeutig; sie beinhaltet zwar entsprechende Objekte; doch das Nichtvorhandensein eines Blauen Schildes dagegen lässt dennoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Schutz, die tatsächliche Schutzwürdigkeit oder einen daraus zu schließenden "besonderen historischen und kulturellen Wert" im Sinne der Konvention zu. Oder platt: Wenn irgendwo ein blaues Schild fehlt oder runtergefallen ist, können wir das Gebäude nicht korrekt kategorisieren. Die Richtigkeit der Kategorisierung können wir nur prüfen, wenn wir das Gebäude selbst begehen oder das blaue Schild abfotografieren. Ist das eine im Sinne von WP:Q brauchbare Beleglage?- Grüße --MMG (Diskussion) 18:02, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
ich kann da in der hauptsache für sachsen sprechen: wenn du dich nach Kategorie:Geschütztes Kulturgut in Sachsen klickst, findest du dort unter anderem im kopf
bei den weblinks gibt es unter www.kulturgutschutz-deutschland.de auf der linken seite ein auswahlmenü, das auch zu den anderen länderverzeichnissen führt. --Jbergner (Diskussion) 18:44, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten