„Kaufmann“ – Versionsunterschied
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Version vom 26. Juni 2013, 14:37 Uhr
Ein Kaufmann (lat. mercator) ist eine Person, die erwerbsmäßig ein Geschäft tätigt (Geschäftsmann), eine Ware einkauft und weiter zum Kauf anbietet – um beim Verkauf einen finanziellen Gewinn (Profit) zu erzielen. Diese allgemeinen Funktionsweisen (kaufen und verkaufen) oder im erweiterten Sinne daran mitzuwirken, liegen den kaufmännischen Berufen zugrunde.
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/53/Wojciech_Gerson_-_Gda%C5%84sk_in_the_XVII_century.jpg/220px-Wojciech_Gerson_-_Gda%C5%84sk_in_the_XVII_century.jpg)
Die Berufsbezeichnung lautet für Frauen (auch historisch[1]) Kauffrau. Der übliche Plural ist Kaufleute.
Kaufmännische Berufe besitzen spezielle Bezeichnungen, die sich von den handelsrechtlichen Bezeichnungen unterscheiden. Heute unterscheidet man in Kaufmann im eigentlichen Sinne, als einem beruflichen Abschluss (mit vielerlei Spezialisierung nach Branche), und Kaufmännischer Angestellter für alle kaufmännischen Berufe, weil es bei Handelsberufen, die traditionell schon zu den White Collar-Berufen zählen, die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellter nie gegeben hat.
Kaufmännische Berufe: Händler und Kaufmann
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/37/Meister_des_Wolfgang_Thenn_Bildnis_eines_Kaufmanns.jpg/220px-Meister_des_Wolfgang_Thenn_Bildnis_eines_Kaufmanns.jpg)
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/24/Kaufmann-1568.png/220px-Kaufmann-1568.png)
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/6b/Schreibende_Kaufmannsfrau_rem_2.jpg/220px-Schreibende_Kaufmannsfrau_rem_2.jpg)
Der Kaufmann wurde auch Handeltreibender oder Handelsmann genannt. Kaufleute handeln kaufmännisch, nach kaufmännischen Prinzipien und mit kaufmännischen Methoden, also vor allem wirtschaftlich – daher werden diese Berufe auch kaufmännische Berufe genannt. Sie handeln und wirtschaften im Rahmen des Unternehmens betriebswirtschaftlich oder übergreifend volkswirtschaftlich.
Während der Begriff Händler den Ein- und Verkauf von Waren in den Vordergrund stellt – auch als Arbeitnehmer, kennzeichnet der Begriff Kaufmann das berufsmäßige – und auch wirtschaftlich eigenständige – Wirtschaften und Handeln, das auch Herstellung und Verarbeitung einbeziehen kann. Kaufmann und Händler sind auch mit Kalkulation, Rechnungswesen, Logistik, Gütertransport, Lagerhaltung und Marketing befasst, oft nur mit einigen dieser Bereiche. Das klassische Bild des Kaufmanns, der auch Händler im eigenen Laden oder Geschäft ist, ist nur im Bereich des Einzelhandels gegeben.
Viele Kaufleute sind Händler im rechtlichen und allgemeinen Sinn. Ein Händler ist (fast) immer auch ein Kaufmann. In Österreich gibt es den Beruf Kaufmann aber nicht mehr – er ist Unternehmer.
Kaufleute als gesellschaftlicher Stand
Nach der Mehrzahl Kaufleute wird besonders im Mittelalter auch ihr Stand (Gesellschaft) benannt. Oft wird der Kaufmann als gesellschaftlich höherstehend angesehen, als der Händler. Die Geschichte der Händler und Kaufleute ist die Geschichte des Handels. Im Mittelalter waren Kaufleute oft in einer Gilde oder in der Hanse organisiert und gehörten zur städtischen Oberschicht, zum Patriziat. Bis ins 19. Jahrhundert trugen meist nur selbstständige Unternehmer die Berufsbezeichnung Kaufmann, später wurden zunehmend auch Angestellte als Kaufmann geführt.
Die beliebtesten und gefragtesten kaufmännischen Berufe:
Je nach der Art der Ausbildung werden verschiedene Spezialkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Es wird öfters darüber diskutiert, wer der "bessere" Kaufmann sei, laut aktuellen Statistiken kann man es folgendermaßen einstufen:
- Pornographiekaufmann
- Bankkaufmann
- Industriekaufmann und Kaufmann im Groß- und Außenhandel
- Speditionskaufmann
- Schifffahrtskaufmann
- Immobilienkaufmann und Automobilkaufmann
- Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Bürokaufmann
- Kaufmann im Einzelhandel
Platz 1 und 2 sind besonders bei den Abiturienten beliebt; rund 60 % der Auszubildenden haben eine Hochschulreife.
Handels- bzw. Unternehmensrecht
- Deutschland: (→ Hauptartikel: Kaufmann (HGB)) Handelsrechtlich ist Kaufmann in Deutschland der, für dessen Geschäfte vorrangig das Handelsrecht gilt, dies sind vor allem Betreiber eines Handelsgewerbes. Nach Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studiums an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen werden akademische Grade wie Diplom-Kaufmann verliehen. Der Betriebswirt umfasst weitere höhere kaufmännische Ausbildungen (beispielsweise: Master of Business Administration) im Gegensatz zum Kaufmannsgehilfen, der Ausbildungsberufe umfasst, wie Kaufmann im Einzelhandel oder Bankkaufmann. In der Liste von Ausbildungsberufen finden sich auch sehr viele dieser kaufmännische Ausbildungsberufe. Kaufmannsgehilfen werden heute oft kaufmännische Angestellte genannt.
- Österreich: In Österreich wurde der Kaufmann als Beruf mit der Handelsrechtsreform 2007 abgeschafft, weil der Begriff zu kompliziert war – es gibt nun nur mehr Unternehmer, die dem Unternehmensrecht unterliegen.
- Schweiz: In der Schweiz ist die Berufsbezeichnung "Kaufmann/Kauffrau" gesetzlich geschützt. Kaufleute führen eigene Betriebe oder sind Angestellte eines Betriebes, sei es in der Verwaltung, im Verkauf oder Kundendienst. Sie sind in kaufmännischen Fragen breit ausgebildet, sei es in Buchhaltung oder Rechtskenntnissen. Der Berufsverband der Kaufleute, KV Schweiz, fasst rund 55.000 Mitglieder und ist ein wichtiger Partner in Aus- und Weiterbildung sowie in Arbeitsfragen. Berechtigt zur Führung des Titels „Kaufmann/Kauffrau Basisbildung“ sind Absolventen der Basisbildung des kaufmännischen Berufes. Die Berufsbezeichnung „Kaufmann/Kauffrau erweiterte Grundbildung“ wird an die Absolventen der anspruchsvolleren Grundbildung verliehen. Die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau dauert drei Jahre und wird mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Für Erwachsene mit Berufserfahrung bieten die Kantone einen zweijährigen Lehrgang (gem. Berufsbildungsverordnung Artikel 32) in Form von Abendschulen und Unterricht am Wochenende. Die Ausbildungsformationen werden, wie auch bei Tagesschülern, mit der Lehrabschlussprüfung und einer zusätzlichen Prüfung mit einer Dauer von 420 Minuten abgeschlossen.