„Kernbrennstoff“ – Versionsunterschied
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Die in [[Brennstab|Brennstäben]] eingeschlossenen spaltbaren Stoffe (insbesondere die [[Isotop]]e [[Uran]]-235 und [[Plutonium]]-239) werden durch [[Neutron]]en<nowiki></nowiki>beschuss zur Kernspaltung angeregt, die dann als [[Kettenreaktion]] abläuft. Dabei wird [[Energie]] freigesetzt, die in [[Kernkraftwerk]]en in elektrische Energie umgewandelt wird. |
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Der Umgang mit Kernbrennstoffen ist gesetzlich (z. B. durch das deutsche [[Atomgesetz (Bundesrepublik Deutschland)|Atomgesetz]]) geregelt. |
Der Umgang mit Kernbrennstoffen ist gesetzlich (z. B. durch das deutsche [[Atomgesetz (Bundesrepublik Deutschland)|Atomgesetz]]) geregelt. |
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Version vom 9. März 2010, 12:02 Uhr
Kernbrennstoffe sind Materialien, die zur Kernspaltung in Kernreaktoren eingesetzt werden.
Die in Brennstäben eingeschlossenen spaltbaren Stoffe (insbesondere die Isotope Uran-235 und Plutonium-239) werden durch Neutronenbeschuss zur Kernspaltung angeregt, die dann als Kettenreaktion abläuft. Dabei wird Energie freigesetzt, die in Kernkraftwerken in elektrische Energie umgewandelt wird. MASCHO BOMBE Der Umgang mit Kernbrennstoffen ist gesetzlich (z. B. durch das deutsche Atomgesetz) geregelt.