Kinderarbeitsschutzverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
Kurztitel: Kinderarbeitsschutzverordnung
Abkürzung: KindArbSchV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 5 Abs. 4a Jugendarbeitsschutzgesetz
Rechtsmaterie: Arbeitsschutzrecht
Erlassen am: 23. Juni 1998 (BGBl. I S. 1508)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1998
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz, kurz Kinderarbeitsschutzverordnung, KindArbSchV, ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Sie konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.