Kinematografie
Die Kinematografie (von altgriechisch κίνημα kínēma „Bewegung, Veränderung“ und γράφειν gráphein „schreiben, zeichnen“) umfasst einerseits die gesamte Apparatetechnik zur Aufzeichnung und Wiedergabe von fotografischen Bewegtbildern und wird vor allem in der Fachsprache der Filmtechnik verwendet.[1][2] Daneben steht Kinematografie auch für den technisch-künstlerischen Vorgang der Aufzeichnung durch eine Person.[3]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Ausdruck Kinematografie ist in der Zeit des frühen Films entstanden. Er wurde abgeleitet von dem französischen Cinématographe, womit die Brüder Lumière ihren Kombinationsapparat bezeichneten, der die Funktionen von Kamera, Kopiergerät und Projektor in sich vereinigte. Die erste öffentliche kinematografische Vorführung, die als solche bezeichnet werden konnte, war vermutlich die Vorstellung der Brüder Latham am 20. Mai 1895.[4] In vorhergehenden Vorstellungen, etwa von Ottomar Anschütz (1887 und 1894), Émile Reynaud (erste Vorstellung 1892) oder Thomas Edison (ab 1894), wurden Techniken verwendet, die mit der späteren Filmprojektion noch wenig gemein hatten. Meist handelte es sich um Einzelsichtgeräte oder Apparate, die noch mit Fotoplatten arbeiteten.[4] Einer der ersten in Deutschland war damit Theodor Scherff (1857–1930).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ ISO 4246:1994-12 „Kinematographie – Begriffe der Kinotechnik“.
- ↑ Duden: Band 5, Das Fremdwörterbuch. Ausgabe 2007.
- ↑ Cinematographer. In: BVK - Berufsverband Kinematografie. Abgerufen am 16. Februar 2026.
- 1 2 Sabine Lenk: Kinematographie: Konzept. In: Lexikon der Filmbegriffe. Hans J. Wulff und Theo Bender, 31. Juli 2011, abgerufen am 2. Juni 2014.