Kollision
Kollision (von lateinisch collisio „Zusammenstoß“, „Zusammenprall“) bezeichnet:
Zusammenstoß
- einen Zusammenstoß im Flugverkehr, siehe Flugunfall
- einen Zusammenstoß im Straßenverkehr, siehe Straßenverkehrsunfall
- einen Zusammenprall oder Zusammenstoß im Schienenverkehr (Zugkollision), siehe Gefährliches Ereignis
- einen Zusammenstoß von Schiffen, siehe Havarie
- siehe auch: Kollisionsverhütungsregeln
Naturwissenschaften/Mathematik
- Chemie: das Zusammenstoßen einzelner Teilchen, siehe Kinetik (Chemie), Kollisionstheorie
- Physik: die Kollision beliebiger physikalischer Objekte wird auch als Stoß bezeichnet, siehe Stoß (Physik).
- Astronomie: die nahe Begegnung zweier Sterne, siehe Sternkollision
- Mathematik: in der algorithmischen Geometrie das Berühren oder Überlappen geometrischer Objekte, siehe Kollisionserkennung (Algorithmische Geometrie)
- Geologie: das Aufeinandertreffen von Lithosphärenplatten unter Bildung von Gebirgen
Informatik
- den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium, siehe Datenkollision
- Kryptologie: zwei Zeichenketten, zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionssicherheit
Rechtswesen
- die gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel
- den Zusammenprall zweier Grundrechte (sog. Normkollision). Siehe auch Praktische Konkordanz
- im Markenrecht: zwei Marken kollidieren, wenn ein Markeninhaber von einem anderen fordert, z. B. wegen Übereinstimmungen von Silben oder von ganzen Wortbestandteilen auf die Nutzung seines Markennamens teilweise oder ganz zu verzichten. Oder: der Inhaber einer bestehenden Marke legt Widerspruch gegen eine neue Marke ein, die beim zuständigen Markenamt Markenschutz beantragt hat
Kultur
- Polizeiruf 110: Kollision, Kriminalfilm (1977)
Sonstiges
- zwei oder mehr sich überschneidende Termine (gleicher Zeitpunkt) siehe Terminkollision
- den Zusammenprall zweier Meinungen, siehe Konflikt
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