Konstitutionelle Armee

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Als Konstitutionelle Armee wird allgemein jede auf Grundlage der Verfassung (Konstitution) eines Staates gebildete, reguläre Armee bezeichnet. Sie ist damit das Gegenstück sowohl zu allein dem Monarchen unterstellten Streitkräften (Kampf für oder gegen konstitutionelle Monarchie) als auch zu irregulären Rebellenarmeen oder Privatmilizen.

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Speziell für einige ausgewählte Armeen in der Geschichte wurde der Begriff verwendet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]