Konzertante Aufführung
Als konzertante Aufführung bezeichnet man die Aufführung eines Musiktheaterwerkes „in Form eines Konzerts“,[1] d. h. ohne Bühnenbild und ohne Kostüme, zumeist auch ohne szenische Interaktion der Sänger.
Konzertante Aufführungen finden einerseits in Konzerthäusern ohne Theaterbühne statt, werden aber auch in Opernhäusern gezeigt, wenn die Ressourcen für eine szenische Produktion nicht ausreichen, zumal wenn ein Werk nach einer besonders aufwändigen Inszenierung verlangt. Auch wenn die szenische Wirkung einer Repertoire-Rarität für gering, die Musik aber für aufführungswert gehalten wird, greifen Opernhäuser auf konzertante Aufführungen zurück. Bei Aufführungen in Opernhäusern spielt das Orchester dann im Regelfall nicht im Orchestergraben, sondern ist auf der Bühne aufgestellt. Der Chor steht dahinter, die Solisten davor. Häufig singen Chor und Solisten aus Noten.
Seit 1960 werden bei den Salzburger Festspielen regelmäßig Opern konzertant aufgeführt, zusätzlich zu den szenischen Produktionen, seit den 1980er Jahren zumeist zwei Werke pro Saison. Im Theater an der Wien stellen seit 2006 konzertante Aufführungen einen erheblichen Anteil des Spielplans dar, insbesondere selten szenisch umgesetzte Barockopern werden dort dargeboten.
Urheberrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im deutschen und österreichischen Urheberrecht zählen nicht bühnenmäßige Aufführungen zum sogenannten „kleinen Recht“. Im Gegensatz zu bühnenmäßigen Aufführungen, für die nach dem „großen Recht“ die Aufführungsrechte vom Urheber individuell wahrgenommen werden, werden die Rechte nach „kleinem Recht“ von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA wahrgenommen.[2][3]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Jürgen Hotz (Red.): Brockhaus Musik: Komponisten, Interpreten, Sachbegriffe. 3. Auflage. F. A. Brockhaus, Mannheim et al. 2006, ISBN 3-7653-0393-3, S. 349.
- ↑ GEMA - FAQ 17: Was versteht man unter "Großem Recht" und "Kleinem Recht"? ( vom 3. November 2012 im Internet Archive)
- ↑ Jürgen Ensthaler: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. 3. Auflage. Springer, 2009, ISBN 978-3-540-89996-9, S. 52 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).