Landschaftsschutzgebiet Enkhauser Bachtal

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Das Landschaftsschutzgebiet Enkhauser Bachtal mit 56,8 ha Flächengröße liegt zwischen Hövel und Hachen im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Enkhauser Bachtal südlich und nördlich der B 229 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 55,37 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG mit verändertem Namen erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG wird durch bebaute Bereiche in drei Teilflächen geteilt. Das LSG grenzt direkt an den Siedlungsraum von Hövel, Estinghausen (Sundern), Enkhausen und Hachen. Das LSG liegt teils südlich und teils nördlich der B 229. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen im gesamten Talverlauf des Enkhauser Baches von Hövel über Estinghausen und Enkhausen bis Hachen. Zusätzlich sind auch einige strukturreiche Seitentälchen und Hanglagen mit eingeschlossen. Neben auf kurzen Abschnitten vorkommenden Erlen-Ufergehölzen, kommen an zahlreichen Parzellengrenzen, Geländekanten und Wegen Heckenstrukturen, einzelne Bäume oder Baumreihen vor.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 83.
  2. Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 158. (PDF) Abgerufen am 11. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 22′ 17″ N, 7° 56′ 51″ O