Landschaftsschutzgebiet Selschede

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landschaftsschutzgebiet Selschede mit 58,8 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit 26,26 ha Flächengröße ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[2]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG liegt am Siedlungsrand südöstlich von Sundern bzw. um Selschede. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG umfasst Großteils Ackerflächen und einige Grünlandflächen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[2]

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten. Für den südöstlichen Zipfel des LSG wurde zum Schutz des Neuntöters ein spezielles Gebot festgesetzt: das Grünland ist zu erhalten und zu beweiden vorzugsweise nach den geltenden Bewirtschaftungsanleitungen „Weide“ des Kulturlandschaftspflegeprogrammes des HSK.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 76.
  2. a b c d Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 142. (PDF) Abgerufen am 26. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 19′ 34″ N, 8° 1′ 1″ O