Landschaftsschutzgebiet Stark strukturierte Feldflur nördlich von Enkhausen

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Das Landschaftsschutzgebiet Stark strukturierte Feldflur nördlich von Enkhausen mit 36,3 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit 48,96 ha Flächengröße ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und deutlich verkleinert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[2]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG liegt nördlich von Enkhausen und grenzt im Süden direkt an den Siedlungsrand. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG umfasst Grünland und Acker. Entlang der Wirtschaftswege und entlang der an die Festsetzung grenzenden Waldränder ist das LSG auffällig durch Hecken und gestufte Laubholz-Waldränder gekammert und begrenzt.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[2]

Der Landschaftsplan führt als speziellen Schutzzweck auf: „Die Festsetzung dient neben dem Schutz der Freiflächen ausdrücklich auch dem Erhalt der Laubholzstrukturen und ihrer Säume.“[2]

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 78.
  2. a b c d e Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 145. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 22′ 33,7″ N, 7° 58′ 1,2″ O