Landschaftsschutzgebiet Talraum In der Kritmecke

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Das Landschaftsschutzgebiet Talraum In der Kritmecke mit 19,9 ha Flächengröße liegt westlich vom Weiler Wulfringhausen im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum in der Kritmecke westlich von Wulfringhausen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 20,23 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und etwas verkleinert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG geht im Westen bis an die Stadtgrenze zu Neuenrade. Im Osten geht das LSG bis an den Rand von Wulfringhausen. Nördlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Sundern mit der Landstraße 686 an. Durch die Kreisstraße 27 wird das LSG in zwei Teilflächen geteilt. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen im muldenartigen Grünlandtal „In der Kritmecke“.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck aus: „Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient. Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei. Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben.“[2]

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.

Gebot und Entwicklungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ C im Landschaftsplangebiet wurde ein spezielles Gebot erlassen. „Die Gebiete sind im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.“[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ C in Sundern wurde ein spezielles zwei Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung soll eine extensive Bewirtschaftung mit vertraglicher Regelungen angestrebt werden. Brachflächen sollen sektoral im Turnus von 3 Jahren – jedoch nicht vor dem 1. August eines Jahres – gemäht werden um eine Verbuschung zu verhindern.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 82.
  2. a b c d Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 157. (PDF) Abgerufen am 11. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 18′ 14″ N, 7° 54′ 46″ O