Lex Thuringorum
Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als „Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum“ überliefert, ist ein Stammesrecht, das für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt.
Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim und die Warnen in der Landschaft Werenofeld zwischen Saale und Elster.
Das Lex Thuringorum wurde unter Benutzung der Lex Ribuariorum und auch der Lex Saxorum 802 oder 803 redigiert.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Thüringisches Volksrecht. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 15. Band, S. 817.
- Gaupp, Ernst Theodor: Das alte Gesetz der Thüringer oder die Lex Anglicorum et Werinorum hoc est Thuringorum, Breslau bei Josef Max und Comp. 1834
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die lex Thuringorum in der Bibliotheca legum regni Francorum manuscripta. Handschriftendatenbank zum weltlichen Recht im Frankenreich (Karl Ubl, Universität zu Köln).
- Lex Thuringorum im LegIT-Projekt (Digitale Erfassung und Erschließung des volkssprachigen Wortschatzes der kontinentalwestgermanischen Leges barbarorum in einer Datenbank)