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Liste der Baudenkmäler in Augsburg-Firnhaberau

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In der Liste der Baudenkmäler in der Firnhaberau sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Firnhaberau im gleichnamigen Planungsraum Firnhaberau (IV) aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Augsburg. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hubertusplatz 1, 3
(Standort)
Katholische Kirche St. Franziskus Saalbau mit eingezogenem Chor und südlichem Turm mit Haubendach, von Albert Kirchmayr, 1928, südliche Erweiterung 1990/91

Pfarrhaus, zweigeschossiger Walmdachbau, von Albert Kirchmayr, 1955

D-7-61-000-442
Wikidata
Katholische Kirche St. Franziskus
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Hubertusplatz 5
(Standort)
Schule Langgestreckter, erdgeschossiger Bau mit flachem Walmdach und zweigeschossiger Mittelachse mit Uhrenturm und rückwärtigem Anbau, 1927, Erweiterung 1937/38 D-7-61-000-1457
Wikidata
Schule
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St.-Lukas-Straße 46 1/4
(Standort)
Evangelisch-lutherische Kirche St. Lukas Ovaler Zentralbau mit angeschlossenem Gemeindesaal und abgerücktem Glockenturm, von Wilhelm Wichtendahl und Walter Freyberger, 1935/36, mit Ausstattung D-7-61-000-356
Wikidata
Evangelisch-lutherische Kirche St. Lukas
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Augsburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien