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Liste der Bodendenkmäler in Eibelstadt

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Stadt Eibelstadt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Eibelstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Vorgeschichtliche Grabhügel. D-6-6226-0056 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6226-0057 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus von Eibelstadt D-6-6226-0058 BW
(Standort) Mittelalterliche und neuzeitliche Körpergräber. D-6-6226-0059 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt D-6-6226-0245 BW
(Standort) Archäologische Befunde D-6-6226-0246 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich des staufischen Adelssitzes „Turmhof“ D-6-6226-0247 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Kath. Hl.-Kreuz-Kapelle D-6-6226-0248 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Friedhofskapelle in Eibelstadt D-6-6226-0249 BW
(Standort) Künstlicher Hügel, sog. „Aschenhügel“, im Kern vermutlich Turmhügel, des Mittelalters. D-6-6226-0278 BW

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Eibelstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien