„Lohnsteuer (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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* mehr als 1.000 €, aber nicht mehr als 4.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalendervierteljahr
* mehr als 1.000 €, aber nicht mehr als 4.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalendervierteljahr
* nicht mehr als 1.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalenderjahr
* nicht mehr als 1.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalenderjahr
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== Lohnsteueraufkommen ==
== Lohnsteueraufkommen ==

Version vom 7. November 2013, 09:43 Uhr

Die Lohnsteuer ist in Deutschland eine Erhebungsform (Quellensteuer) der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angewendet. Der Arbeitgeber berechnet die Höhe der Lohnsteuer nach den Angaben auf Lohnsteuerkarte bzw. den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er der Einkommensteuer für den Arbeitslohn entspricht.

Allgemeines

Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen (§ 38 Abs. 3 EStG), vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (§ 41a EStG). Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden (§ 42d EStG).

Die einbehaltene Steuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuer-Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 gilt zum Beispiel ein Grundfreibetrag von 8.130 € (s. § 32a EStG). Weiterhin gilt ab 2011 für Arbeitnehmer ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 €, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und ein Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 €.

Lohnsteueranmeldung

Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist, neben Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, von diesem bis spätestens zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Seit Januar 2005 sind Lohnsteueranmeldungen ausschließlich auf elektronischem Weg (ELSTER) an die Finanzämter zu übermitteln.

Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Beträgt die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr

  • mehr als 1.000 €, aber nicht mehr als 4.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalendervierteljahr
  • nicht mehr als 1.000 €, ist der Anmeldezeitraum das Kalenderjahr

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Lohnsteueraufkommen

Jahr Mrd LSt
2002 132,190
2003 133,090
2004 123,895
2005 118,919
2006 122,612
2007 131,773
2008 141,895
2009 135,165
2010 127,904
2011 139,749
2012 149,065

Vom Lohnsteueraufkommen stehen 42,5 % dem Bund, 42,5 % den Ländern und 15 % den Gemeinden zu.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Bruttonationaleinkommen nach Einkommenskomponenten in Deutschland

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bildet die Lohnsteuer zusammen mit den Sozialbeiträgen der Arbeitnehmer den Unterschied zwischen Brutto- und Nettolöhnen und -gehältern. Die Abbildung verdeutlicht den Anteil der Lohnsteuer am Bruttonationaleinkommen (Abk. BNE).

Siehe auch

Weblinks