Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg

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Die Luxemburgischen Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg waren Pläne des Großherzogtums Luxemburg, ab 1945 Teile von Deutschland zu annektieren. Dies wurde als eine Möglichkeit der Kriegsreparation neben Geldzahlungen und dem Überlassen von Arbeitskräften in Betracht gezogen.

Die Gebietsforderungen

Im Spätsommer 1945 wurden erste Gebietsforderungen der in Luxemburg regierenden Lëtzebuerger Nationalunioun gegenüber Deutschland bekannt. Das Großherzogtum Luxemburg wollte, dass deutsche Gebietsteile, welche durch den Wiener Kongress im Jahre 1815 vom ehemaligen Herzogtum Luxemburg abgespalten worden waren, wieder an Luxemburg angeschlossen würden. Des Weiteren sollte Luxemburg bis an die Saar erweitert werden. Für diese Ideen eines „Großluxemburg“ gab es nur in Teilen der Luxemburger Bevölkerung Zustimmung.

Zur Untermauerung dieser Gebietsansprüche besetzten luxemburgische Truppen im November 1945 eine eigene kleine Besatzungszone innerhalb der eigentlich französischen Besatzungszone und legten zwei Garnisonen an.

In einem Memorandum vom 27. November 1946 verlangte die Luxemburger Regierung eine Grenzverschiebung von 5 bis 10 km ins deutsche Gebiet hinein. Hiervon betroffen war ein Gebiet von 544 Quadratkilometern der deutschen Grenzkreise Bitburg, Our, Saarburg und Prüm. Die Bevölkerung dieses Gebietes umfasste 31.188 Personen. Das Gebiet umfasst rund 20 % der Territorien, die Luxemburg 1815 an Preußen abgetreten hatte.

Diese Gebietsforderung wurde jedoch, ähnlich der belgischen, niederländischen und der französischen Gebietsforderungen, durch die drei Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges – der USA, Großbritannien und der Sowjetunion – mit Verweis auf die erheblichen Versorgungsprobleme durch bereits in ihren Besatzungszonen befindliche 14 Millionen Flüchtlinge aus den annektierten Ostgebieten des deutschen Reiches abgelehnt. Das Großherzogtum Luxemburg bestand jedoch weiter auf seine Gebietsforderungen.

Die Londoner Sechsmächtekonferenz

Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg

Als Ergebnis der Londoner Sechsmächtekonferenz vom 7. Juni 1948 wurde unter Punkt 4 „Vorläufige territoriale Vereinbarungen“ folgendes festgehalten: „Die Delegationen sind überein gekommen, ihren Regierungen zur Überprüfung Vorschläge bezüglich gewisser geringfügiger vorläufiger territorialer Begradigungen in Verbindung mit den Westgrenzen Deutschlands zu unterbreiten.“

Dieses Ergebnis der Londoner Konferenz setzte die französische Regierung folgendermaßen um: Durch Erlass der französischen Militärregierungs-Verordnung Nr. 212 vom 23. April 1949 wurde die Eingliederung des Kammerwaldes mit der Ortschaft Roth und dem Gut Neuscheuerhof ins luxemburgische Staatsgebiet festgelegt. Das Gebiet umfasste eine Fläche von 547 ha nahe der luxemburgischen Ortschaft Vianden.

Kurz darauf verzichtete jedoch das Großherzogtum Luxemburg auf das Gebiet des Dorfes Roth und des Gutes Neuscheuerhof, so dass nur das unbewohnte Gebiet des Kammerwaldes von Deutschland abgetrennt wurde.

Die Rückgabe

Im Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland verzichtete Luxemburg endgültig auf das Gebiet des Kammerwaldes und gab das Territorium an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die Bundesrepublik Deutschland zahlte dafür als Gegenleistung 58,3 Millionen D-Mark an das Großherzogtum Luxemburg.

Siehe auch

Quellen

  • Bartz, G. 2001: Probleme und Aspekte der deutsch-luxemburgischen Grenzvermessung 1984, Trier
  • Grosbusch, A.: La question des réparations dans l’opinion luxembourgeoise 1945-1949, Hémecht, Zeitschrift für Luxemburger Geschichte, Heft 4, Luxemburg, S. 569-591
  • Khan, D.-E. 2004: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen, Tübingen
  • Lengerau, M. 1990: Les frontières allemandes (1919-1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande, Bern, S. 70
  • Summa, C. 1980: Wie die heutige deutsch-luxemburgische Grenze im Bereich der Sauer und Our entstand, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, 1980, Heft 2, S. 62-81.
  • GR-Atlas: Kammerwald unter luxemburgische Verwaltung gestellt
  • Verordnung Nr. 212 des französischen Oberkommandos über Grenzberichtigungen (französischer und deutscher Originaltext)