Michael Koch (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Michael Koch (* 12. Dezember 1964 in Rheydt) ist ein deutscher Jurist und Richter im Land Sachsen-Anhalt.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koch legte nach seinem Studium an der Universität zu Köln das Erste Juristische Staatsexamen im OLG-Bezirk Düsseldorf ab und war danach Referendar in den LG-Bezirken Krefeld und Mönchengladbach. Nachdem er 1994 das Zweite Juristische Staatsexamen abgelegt hatte, trat er zum 1. Februar 1995 in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Halle und dem Landgericht Halle war er von 1996 bis 2005 am Amtsgericht Naumburg tätig, wo er 1998 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Es folgten Abordnungen an das Oberlandesgericht Naumburg und das Landgericht Halle. Im Jahr 2005 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Weißenfels ernannt, das er bis 2017 leitete. Zudem übernahm er kommissarisch die Leitung des Amtsgerichts Naumburg und – für kurze Zeit – des Amtsgerichts Zeitz. Ab Januar 2016 war er zudem Präsidialrichter am Oberlandesgericht Naumburg. Am 23. Juni 2017 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Magdeburg.

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die schriftliche Zeugenaussage gemäß § 377 Abs. III ZPO und die Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit, Dissertation, Köln 1996.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]