Mindestanforderungen (Bankenaufsicht)

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Mindestanforderungen sind ein Instrument der Bankenaufsicht in Deutschland, mit dessen Hilfe eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebs in Teilbereichen der Kreditinstitute sichergestellt werden soll. In Deutschland wurden solche Mindestanforderungen erstmals 1975 in der Folge der Insolvenz der Herstatt-Bank durch Devisenspekulationen veröffentlicht.

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die aktuell gültigen Mindestanforderungen sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Sie wurden in ihrer ersten Fassung mit dem Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht und seitdem mehrfach angepasst. Die bislang letzte Fassung wurde am 14. Dezember 2012 veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2013 in Kraft.[1]

Vorläufer der MaRisk waren

Als Vorläufer der MaH gab es die

Mindestanforderungen an Sanierungspläne (MaSan)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit den Mindestanforderungen an Sanierungspläne will die deutsche Aufsicht die sogenannten „Bankentestamente“ in Deutschland umsetzen. Hierzu wurde am 2. November 2012 eine Konsultation gestartet. Auf Basis der MaSan sollen systemrelevante Banken bis Ende 2013 beschreiben, wie sie im Krisenfall abgewickelt werden können.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang Stützle: Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement. In: Axel Becker, Walter Gruber, Dirk Wohlert (Hrsg.): Handbuch MaRisk. Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der Bankpraxis. Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-8314-0777-0

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. MaRisk in der Fassung vom 14. Dezember 2012; BaFin.de, abgerufen am 19. Dezember 2012
  2. MaSan-Konsultation vom 2. November 2012 (Memento des Originals vom 29. Januar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bafin.de; BaFin.de, abgerufen am 19. Dezember 2012