Pensionskasse Rundfunk
| Pensionskasse Rundfunk | |
|---|---|
| Rechtsform | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit |
| Gründung | 1971 |
| Sitz | Frankfurt am Main |
| Leitung | Vorstand
|
| Umsatz | 70,0 Mio. Euro[1] |
| Branche | Betriebliche Altersvorsorge |
| Website | www.pensionskasse-rundfunk.de |
| Stand: 2026 | |
Die Pensionskasse Rundfunk VVaG ist eine deutsche Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Als regulierte Pensionskasse bietet sie freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Freien und Fest-Freien) sowie befristet Angestellten der zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Außerdem zählen zahlreiche Werbefunk- und Werbefernsehgesellschaften sowie rund 600 freie Film- und Fernseh-Produktionsunternehmen zu den sogenannten Anstaltsmitgliedern[2]. Filmschaffende, die für sie tätig sind, können ebenfalls über die Pensionskasse Rundfunk versichert werden. Die Beiträge werden in der Regel jeweils zur Hälfte von den Versicherten und den Anstaltsmitgliedern getragen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlass für die Gründung der Pensionskasse war Ende der 1960er Jahre die Zunahme der Zahl freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rundfunkanstalten und deren ungenügende Altersversorgung. Mit ihrer Zustimmung zur Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 1970 verpflichteten die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Rundfunkanstalten, mit den Mehreinnahmen einen Beitrag zur sozialen Absicherung ihrer freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten. Ende 1971 gründeten die Rundfunkanstalten und die Gewerkschaft Rundfunk-Fernseh-Film-Union, heute die Fachgruppe Medien in ver.di, die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten. Diese wurde 2009 in Pensionskasse Rundfunk umbenannt.[3] Der Sitz der Pensionskasse befindet sich auf dem Gelände des Hessischen Rundfunks in Frankfurt am Main.
Mit der Einführung des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung zum 1. Juli 2025 gibt es erstmals eine einheitliche Regelung zur Altersvorsorge für Filmschaffende und damit eine verbindliche Regelung.[4] Die Tarifparteien Produktionsallianz, ver.di und BFFS haben ihn verhandelt und unterzeichnet. Die Umsetzung erfolgt über die PKR, die Abwicklung über den Arbeitsvertrag.[5]
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es handelt sich um eine „regulierte Pensionskasse“ im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG),[6] die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt wird.[7] Die Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit stellt sicher, dass die Pensionskasse Rundfunk keine Anteilseigner besitzt, die Gewinne oder Dividendenausschüttungen erhalten. Die Pensionskasse arbeitet ausschließlich im Interesse ihrer Mitglieder.
Unternehmensstruktur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Oberstes Organ der Pensionskasse Rundfunk ist die Mitgliedervertretung. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der Anstaltsmitglieder und den gewählten Vertretern der Versicherten (Ordentliche Mitglieder) zusammen.[8] Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Weitere Organe sind der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Beiträge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk wird durch Beiträge der Arbeitgeber und Auftraggeber (Anstaltsmitglieder) sowie der Ordentlichen Mitglieder finanziert. Zu den Ordentlichen Mitgliedern zählen freie Mitarbeitende, befristet Beschäftigte von Rundfunkanstalten sowie Filmschaffende bei Mitgliedsunternehmen. Bei sozialversicherungspflichtigen freien oder befristet beschäftigten Mitarbeitenden beträgt der Eigenbeitrag mindestens 4 % des Honorars oder Entgelts. Der jeweilige Arbeitgeber oder Auftraggeber leistet zusätzlich einen Beitrag in gleicher Höhe.
Beschäftigte, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen 7 % ihres Honorars in die Pensionskasse Rundfunk ein; der Auftraggeber entrichtet zusätzlich einen Beitrag in gleicher Höhe.[9][10]
Provisionen für Vertragsabschlüsse oder Bestandspflege fallen nicht an. Mitglied der Pensionskasse können freie und befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und unabhängig vom Beruf – es kommt auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses an.
Die Kasse hatte Ende 2025 knapp 25.000 Anwartschaften und rund 4.300 Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen. Ende 2025 belief sich die Deckungsrückstellung auf 1,69 Milliarden Euro, die Bilanzsumme auf 1,85 Milliarden Euro (Bilanzsumme Ende 2024: 1,80 Milliarden Euro.[11]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Geschäftsbericht 2025, abgerufen am 17.Juli 2026
- ↑ Liste der Produktionsunternehmen, abgerufen am 17. Juli 2026
- ↑ Chronik der Pensionskasse, abgerufen am 17. Juli 2026
- ↑ Filmschaffende TV bAV. (pensionskasse-rundfunk.de [abgerufen am 17. Juli 2026]).
- ↑ Beitragsabwicklung. (pensionskasse-rundfunk.de [abgerufen am 17. Juli 2026]).
- ↑ Regulierte Pensionskassen. (dejure.org [abgerufen am 24. Mai 2017]).
- ↑ Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Abgerufen am 28. Juli 2021.
- ↑ Mitgliedervertretung, abgerufen am 17. Juli 2026
- ↑ Satzung und AVB. (pensionskasse-rundfunk.de [PDF; abgerufen am 17. Juli 2026]).
- ↑ Tarifvertrag bAV. (pensionskasse-rundfunk.de [PDF; abgerufen am 17. Juli 2026]).
- ↑ Angaben laut Geschäftsbericht 2025, abgerufen am 17. Juli 2026)
