Pillersdorfsche Verfassung

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Die Pillersdorfsche Verfassung, von Franz von Pillersdorf ausgearbeitet und nach ihm benannt, ist die erste österreichische Verfassung. Sie wurde am 25. April 1848 erlassen, trat aber nie in Kraft.

Sie war nur für die sogenannten „Erblande“ bestimmt und galt nicht für das Königreich Ungarn und die italienischen Gebiete. Die Pillersdorfsche Verfassung wurde von den liberalen Kräften als zu wenig demokratisch abgelehnt. Nach der Überbringung einer „Sturmpetition“ der Nationalgarden, Arbeiter und Studenten in Wien wurde durch kaiserliche Proklamation am 16. Mai diese Verfassung als provisorisch erklärt (mit Zusage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts) und im Juli schließlich ganz zurückgenommen.

Vorgeschichte

Am 15. März 1848 kam es unter Druck der Märzrevolution zur Aufhebung der Zensur sowie zur kaiserlichen Zusage einer Konstitution des Vaterlandes. Am 17. März 1848 wurde dann der hauptverantwortliche Minister Pillersdorf eingesetzt. Vertrauensmänner der Stände und die Regierung arbeiteten unter der Federführung von Innenminister Pillersdorf gemeinsam eine Verfassung aus.Diese "Verfassungsurkunde des österreichischen Kaiserstaates" trat am 25. April 1848 (PGS 49) in Kraft.

Bestandteile

Die Verfassung sah eine Zusammenfassung aller Länder diesseits der Leitha zu einer konstitutionellen Monarchie „Österreichischer Kaiserstaat“ vor. Ungarn war von der Pillersdorfschen Verfassung ausgenommen, da Ungarn bereits am 11. April die vom ungarischen Reichstag beschlossenen 31 Gesetzesartikel (= ungarische Selbstständigkeit) und Reformen als Verfassung anerkannte.

Als Volksvertretung sah sie ein Zweikammersystem vor:

  • Oberhaus aus Großgrundbesitzern und vom Kaiser ernannten Mitgliedern
  • Unterhaus, welches indirekt gewählt werden und an Besitz gebunden sein sollte.

Der Kaiser sollte ein Vetorecht gegen die Beschlüsse dieses Parlaments besitzen. Um weitere Aufstände zu verhindern, fühlte sich der Kaiser daran gebunden.

Der neue Kaiser Franz Joseph I. zwang dem Kaiserreich eine Verfassung auf (oktroyierte Verfassung), die aber 1851 wieder außer Kraft gesetzt wurde. Bis 1859 regierte der Kaiser alleine (Neoabsolutismus).

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