Portal Diskussion:Wirtschaft/Richtlinien

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Asdrubal in Abschnitt Einmaleffekte
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Einmaleffekte[Quelltext bearbeiten]

Über eine Diskussion an anderem Ort bin ich auf die hier formulierte Ausnahme für Einmaleffekte von den relevanzbegründenden Umsatzzahlen aufmerksam geworden. Meiner Meinung nach müsste man da nochmal weiter differenzieren. Meiner Meinung nach sollte für Unternehmen, deren zentrales Geschäftsmodell die hier aufgeführten Veräußerungen sind, dieser Ausnahmetatbestand nicht gelten. Im konkreten Fall ging es um Immobilien-Projektentwickler, aber auch Anlagebauer und bestimmte Investmentunternehmen wären solche Fälle: Bei ihnen ist es ja gerade das reguläre, alltägliche Geschäftsmodell, dass recht hochpreisige "Einzelstücke" verkauft werden. Zwar kann durch ausbleibende Abschlüsse der Umsatz in mageren Jahren auch einmal unter die 100 Millionen fallen, aber wenn der Wert immer wieder überschritten wird, sollte es meiner Meinung nach kein Ausschlusskriterium sein, dass diese Umsätze durch besonders hohe Einzeltransaktionen zustande kommen. Weitere Meinungen dazu? Asdrubal (Diskussion) 17:54, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten