Präzipuum

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Präzipuum (lat. praecipuum; Vorzug, Vorkauf) ist ein bei einer Teilung ein voraus wegzunehmender Teil oder Gegenstand.[1] Der Begriff findet Verwendung im schweizerischen Steuerrecht und beschreibt und regelt die interkantonalen Umlagerungen von Reingewinnen.

Begriffe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Präzipuum beschreibt einen Anteil am Reingewinn einer Unternehmung, welcher aus steuertechnischen Gründen von einem Unternehmensteil zu einem anderen verschoben wird. Dabei ist das kantonale Steuersystem tangiert, da durch die Umverteilung des Gewinnes die kantonalen Steuern neu berechnet werden. Das Präzipuum dient dazu „einen Ausgleich zu schaffen, wo besondere Verhältnisse bei der ordentlichen Ausscheidung nicht genügend zur Geltung kommen“.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Pr%C3%A4zip%C5%ABum?hl=prazipuum
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 26. Dezember 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hauser-treuhand-ag.ch