Reichsstift

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Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).

Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die Erzstifte (Territorien von Erzbischöfen), die Hochstifte (Territorien von Fürstbischöfen) und die Gebiete der Fürstpropsteien und Reichsprälaturen (Reichsabteien und Reichspropsteien). Siehe den ausführlichen Artikel Stift (Kirche).

Literatur

Siehe auch