Revers (Recht)

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Ein Revers, auch Reversal (abgeleitet aus dem lateinischen Begriff litterae reversales), ist eine schriftliche Zusage einer Verpflichtung. Der Begriff wird auch gebraucht für den Gegenschein zu einer Urkunde sowie für vertragliche Verpflichtungen zweier Staaten untereinander.[1][2]

Insbesondere kommen Reverse als schriftliche Erklärungen zur Aufhebung einer bestimmten Verpflichtung bzw. Widerrufung einer Urkunde und im Zollrecht zum Einsatz (siehe Verpflichtungserklärung (Zollrecht)).

Der Lehensrevers ist die Anerkenntnis des Lehensmannes über den Empfang des Lehens bzw. in späterer Zeit die schriftliche Bestätigung über den Empfang des Lehensbriefes.[2]

Einzelnachweise

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  1. Revers. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2006, ISBN 3-7400-1231-5 (adw.uni-heidelberg.de).
  2. a b Revers In: Glossar Fachbegriffe aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften, Institut für Geschichtliche Landeskunde Rheinland-Pfalz e. V.