Sächsische Bank zu Dresden

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Die Sächsische Bank zu Dresden, ab 1937 offiziell verkürzt zu Sächsische Bank, war ein von 1865 bis 1947 bestehendes Kreditinstitut in Dresden. Sie zählte zu den letzten Privatnotenbanken in Deutschland.

Aktie über 200 Taler vom 1. Juli 1873
Notgeldschein über 5 Millionen Mark vom 12. August 1923

Die Sächsische Bank zu Dresden wurde mit staatlicher Konzession vom 18. Juli 1865 und einem Kapital von 5 Millionen Talern gegründet. 1869 hatte sie ihren Sitz im Hôtel de Pologne (Dresden). 1873 wurde das Kapital um 5 Millionen Taler erhöht und später auf 30 Millionen Mark umgestellt. Unternehmenszweck war der Betrieb einer Privatnotenbank.

Mit der Reichsgründung 1871 verloren die Gliedstaaten des Reiches ihr Gesetzgebungsrecht im Bezug auf das Geldwesen. Die Reichsbank erhielt kein Monopol auf die Emission von Banknoten, die bestehenden Notenbanken behielten das Recht, Banknoten in einem Umfang herauszugeben, der in der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 festgehalten war.[1] Nach dem Verzicht der Leipziger Bank (1875), der Chemnitzer Stadtbank (1890) und des Leipziger Kassenvereins (1890) war sie die einzige Privatnotenbank Sachsens, die im ganzen Reich umlauffähige Banknoten herausgab. Ab 1888 bot sie ihren Kunden zudem den provisionsfreien Scheck- und Giro-Verkehr an.

Mit dem Ende des Kaiserreiches 1918 bestanden nur noch vier Privatnotenbanken in Deutschland: die Sächsische Bank zu Dresden, die Bayerische Notenbank in München, die Badische Bank in Mannheim und die Württembergische Notenbank in Stuttgart. Nach der Hyperinflation von 1923 wurde das Privatnotenbankgesetz vom 30. August 1924 erlassen.[2] Die Sächsische Bank zu Dresden durfte nach diesem Gesetz jährlich maximal 70 Millionen Reichsmark an Banknoten ausgeben.

Das Aktienkapital der Bank wurde 1924 auf 15 Millionen Reichsmark umgestellt. Seit den 1920er Jahren betrieb die Sächsische Bank zu Dresden außerdem über Tochtergesellschaften Omnibuslinien. Diese übernahmen vielfach Zubringerdienste zu den staatlichen Eisenbahnlinien. Durch ein Gesetz vom 18. Dezember 1933 wurde den Privatnotenbanken die Befugnis zur Notenausgabe mit Wirkung vom 31. Dezember 1935 genommen. Damit war der Sächsische Bank zu Dresden die Hauptgeschäftsgrundlage entzogen. Zur Vermeidung der Liquidation kooperierte sie mit der Sächsischen Staatsbank: Gemäß einer entsprechenden Vereinbarung übernahm das nunmehr als Sächsische Bank firmierende Institut zum 1. Januar 1937 das Privatkunden-Geschäft der Sächsischen Staatsbank. Die Leitung beider Institute erfolgte seitdem weitgehend in Personalunion. 1945 hielt die Sächsische Staatsbank 80 % des Kapitals der Sächsischen Bank.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Sächsische Bank nicht verlagert. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde sie entschädigungslos enteignet und 1947 aus dem Handelsregister gestrichen. Die Beteiligungen der Sächsischen Bank in Westdeutschland (u. a. die Kraftverkehr Württemberg AG, später SG Holding und heute Teil der Emil Frey Gruppe) waren von 1950 bis 1980 in einer vom Bundesminister der Finanzen eingesetzten treuhänderischen Verwaltung. Diese Vermögenswerte wurden liquidiert und bis 1981 ausbezahlt.

Commons: Sächsische Bank zu Dresden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Anlage zu § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875
  2. Privatnotenbankgesetz vom 30. August 1924, in RGBl. II, 1924, Nr. 32, S. 246 ff