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Suilbergau

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Suilbergau
Das Herzogtum Sachsen um das Jahr 1000
Suilbergau
Herzogtum Sachsen um das Jahr 1000
Die ungefähre Lage des Suilbergaus
Der Suilbergau („Suilberge“) und die umgebenden Gaue im Stammesherzogtum Sachsen
Der Suilbergau („Suilberge“) und die umgebenden Gaue im Stammesherzogtum Sachsen
Der Suilbergau („Suilberge“) und die umgebenden Gaue im Stammesherzogtum Sachsen

Der Suilbergau (auch Sülberggau) war ein mittelalterlicher Gau. Der Gau war ein Teil der sächsischen Provinz Ostfalen.

Geographische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der schmale Landschaftsstreifen zwischen Solling und Leine grenzte im Osten an den Rittigau, im Süden an den Gau um Moringen, im Westen an den Augau und im Norden an die Gaue Wikanafeld und Aringo. Den östlichen Teil des Suilbergaus bildeten mehrere heute zu Einbeck gehörende Dörfer, den westlichen Teil einige heute zu Dassel gehörende Dörfer.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In und am Suilbergau stießen die Interessen der Bistümer Mainz, Hildesheim und Paderborn aufeinander.[1] Der Gau zählte zur Diözese Mainz, nur auf die Kirche Dassel hatten die Hildesheimer Bischöfe Einfluss.[2]

Die Corveyer Traditionen kannten im ersten Jahrtausend im pagus silbirgi bereits folgende Herren:

  • Emmo (822–826)
  • Theodger (826–853)
  • Geroldus (854–877)
  • Sigifridus (877)
  • Bernhardus (900–916).[3]

Im 12. Jahrhundert wurde der Suilbergau namentlich erwähnt als pagus sulbergowe bei Schenkungen lokaler Edler an das Kloster Corvey, die Reinold I. von Dassel bestätigte.

Das Gogericht wurde auf einer Erhebung zwischen den heutigen Orten Strodthagen und Sülbeck abgehalten.[4]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Paul Wigand: DerCorvey'sche Güterbesitz, 1831, S. 185ff
  2. Paul Wigand: DerCorvey'sche Güterbesitz, 1831, S. 190
  3. Karl Christian von Leutsch: Ein Blick auf die Geschichte des Königreichs Hannover, 1827, S. XLI
  4. Albert Harland: Das Gaugericht am Sülberge bei Strodthagen, ZhistV 1880, S. 286 ff