„Sachbearbeiter“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
User399 (Diskussion | Beiträge)
K Korrektur
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Ein '''Sachbearbeiter''' ist eine in einem nicht selbständigen [[Arbeitsverhältnis]] stehende Person, die einen [[Beruf]] im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten ''administrativen'' Tätigkeit befasst ist. Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung.
Ein '''Sachbearbeiter''' ist eine in einem nicht selbständigen [[Arbeitsverhältnis]] stehende Person, die einen [[Beruf]] im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten ''administrativen'' Tätigkeit befasst ist. Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung.


Ein Sachbearbeiter bearbeitet einen Vorgang, eine Sache. Führungsaufgaben gehören nicht zu seinen vorrangigen Aufgaben. Sachbearbeiter nehmen eine [[Sachbearbeitung]] vor und sind hierfür, je nach Schwierigkeitsgrad, beruflich durch eine [[Berufsausbildung]] oder ein [[Hochschulstudium]] qualifiziert. Sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, an [[Weisung]]en und [[Vorschrift]]en gebunden.
Ein Sachbearbeiterli bearbeitet einen Vorgang, eine Sache. Führungsaufgaben gehören nicht zu seinen vorrangigen Aufgaben. Sachbearbeiter nehmen eine [[Sachbearbeitung]] vor und sind hierfür, je nach Schwierigkeitsgrad, beruflich durch eine [[Berufsausbildung]] oder ein [[Hochschulstudium]] qualifiziert. Sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, an [[Weisung]]en und [[Vorschrift]]en gebunden.


Sachbearbeiter sind zumeist mit Einzelaufgaben betraut, die sie im Rahmen ihrer Vollmachten eigenverantwortlich ausüben (z. B. Industriekaufmann/Sachbearbeiter in der Industrie: Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete ausarbeiten).
Sachbearbeiter sind zumeist mit Einzelaufgaben betraut, die sie im Rahmen ihrer Vollmachten eigenverantwortlich ausüben (z. B. Industriekaufmann/Sachbearbeiter in der Industrie: Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete ausarbeiten).

Version vom 12. Januar 2010, 16:32 Uhr

Eine Sachbearbeiterin am Schreibtisch

Ein Sachbearbeiter ist eine in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis stehende Person, die einen Beruf im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten administrativen Tätigkeit befasst ist. Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung.

Ein Sachbearbeiterli bearbeitet einen Vorgang, eine Sache. Führungsaufgaben gehören nicht zu seinen vorrangigen Aufgaben. Sachbearbeiter nehmen eine Sachbearbeitung vor und sind hierfür, je nach Schwierigkeitsgrad, beruflich durch eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium qualifiziert. Sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, an Weisungen und Vorschriften gebunden.

Sachbearbeiter sind zumeist mit Einzelaufgaben betraut, die sie im Rahmen ihrer Vollmachten eigenverantwortlich ausüben (z. B. Industriekaufmann/Sachbearbeiter in der Industrie: Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete ausarbeiten).

In der Öffentlichen Verwaltung sind Sachbearbeiter sowohl im mittleren, im gehobenen und auch im höheren Dienst vertreten. Die Tätigkeitsfelder unterscheiden sich entsprechend durch Anspruch und Verantwortung.

Sachbearbeiter im mittleren Dienst: Bürokaufmann, Bilanzbuchhalter, Industriekaufmann, Verwaltungsfachangestellter, usw. Tätigkeiten: Kontrolle der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen, Filialbetreuung, Überprüfung eines Versicherungsfalles.