Sonneborner Weichkäse

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Sonneborner Weichkäse ist ein deutscher Käse mit geschützter geografischer Herkunftsbezeichnung. Er darf nur im ehemaligen Landkreis Altenburg und Schmölln hergestellt werden.[1][2]

Das Mindestalter vor Verkauf ist 14 Tage und der Mindestfettgehalt liegt bei 30 Prozent in der Trockenmasse.[3][4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zoll online - Käseverordnung. Abgerufen am 14. Mai 2018.
  2. L. Bertling: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Behr’s Verlag 2013 S. 198
  3. Gerald Rimbach, Jennifer Nagursky, Helmut F. Erbersdobler: Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger. 2. Auflage. Springer Spektrum, Berlin, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-662-46279-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Anlage 1b KäseV - Einzelnorm. Abgerufen am 14. Mai 2018.