Sporthochseeschifferzeugnis

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Das Sporthochseeschifferzeugnis[1] war ein amtliches nautisches Befähigungszeugnis, das zum gewerblichen Führen von Sportbooten auf allen Seegebieten vorgeschrieben war. Der Sporthochseeschifferzeugnis konnte im Gegensatz zum ähnlichen C-Schein des Deutschen Segler-Verbands wie das Sportseeschifferzeugnis nur an Seefahrtsschulen erworben werden.[1]

Das Sporthochseeschifferzeugnis wurde am 1. Januar 1994 durch den Sporthochseeschifferschein ersetzt.[2] Eine einfache Umschreibung ist jedoch nicht möglich. Inhaber des Sporthochseeschifferzeugnis müssen für den Erhalt des Sporthochseeschifferscheines 1.000 Seemeilen Erfahrungsseefahrt nach dem Erteilen des Zeugnis nachweisen.[3]

Einzelnachweise

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  1. Hochspringen nach: a b Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen Vom 6. Juni 1934 i.d.F.d.B.v. 31.12.1971
  2. Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen vom 17. Dezember 1992, Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 57 vom 23. Dezember 1992
  3. Richtlinienzur Durchführung der Aufgaben nach§ 2 der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV). (PDF) 8.3.2. In: www.elwis.de. Deutschen Motoryachtverband e.V., Deutschen Segler-Verband e.V., 29. März 2016, abgerufen am 3. Februar 2022.