Staatsanwaltschaft (Albanien)

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In Albanien ist die Staatsanwaltschaft (albanisch Prokuroria e Përgjithshme) die höchste Anklagebehörde, welche die rechtliche Verfolgung ausübt und im Namen des Staates die Anklage vor Gericht vertritt. Der vorsitzende Staatsanwalt wird vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Parlament genehmigt. Seit dem 23. November 2007 übt Ina Rama diese Funktion aus. 2012 wird sie von Adriatik Llalla abgelöst.[1] Der Sitz befindet sich in der Hauptstadt Tirana.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatsanwaltschaft ist in die Anwaltschaften der Kreisgericht untergeordnet, von denen es 31 gibt. Eigene Sektionen der Staatsanwaltschaft bilden die Appellationsanwaltschaft und die Anwaltschaft für schwere Verbrechen.

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind im Gesetz Nr. 8737 der Verfassung Albaniens geregelt, das am 12. Februar 2001 verabschiedet worden ist.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Staatsanwaltschaft in Albanien wurde am 10. Mai 1913 gegründet, einige Monate nach der Unabhängigkeit des Landes.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. "Kryeprokurori", Nishani dekreton Adriatik Llallën. Top Channel, 3. Dezember 2012, abgerufen am 3. Dezember 2012 (albanisch).
  2. Gesetz Nr. 8737 zur Organisation und Funktion der Staatsanwaltschaft in der Republik Albanien. In: Albanisches Parlament. Abgerufen am 27. September 2012 (albanisch, PDF-Datei, 104 KB).