Diskussion:Comes rerum privatarum

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Verfügen?
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Verfügen?[Quelltext bearbeiten]

Die Nachfolgekaiser konnten verfügen. Könnte man das noch etwas präzisieren? Verfügen kann, wer vorab erlangt hat. Bedeutet das, dass es eine Art der Universalsukzession des kaiserlichen Vermögens auf seinen Nachfolger gab? Vermutlich. Aber auch dann, würde ich den Satz treffender formulieren. Lag in der Sukzession eine Gesetzmäßigkeit? Sorry übrigens, wegen der fahrlässigen Verlinkung von Imperium neulich. VG --Stephan Klage (Diskussion) 15:29, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Moin, ja, genau so ist es gemeint. Kaiserliches Privatgut wurde kein staatlicher Besitz, sondern ging in den Besitz des jeweils nachfolgenden Kaiser über. Ich habe es etwas umformuliert. Der Artikel ist auch eher als grobe Orientierung gedacht, ich werde ihn und ein, zwei andere Artikel in den nächsten Tagen auch wohl etwas ausbauen und besser belegen. So beruht er auf Demandt und das ODLA, mit rechtsgeschichtlicher Lit muss ich da aber ohnehin wohl noch einmal ran. Mich störte nur der Rotlink, so dass ich hier provisorisch aktiv geworden bin. Grüße --Benowar (Diskussion) 17:21, 16. Nov. 2023 (CET) PS: kein Problem mit dem Wikilink - ich hatte letztens zwei Gregor vertauscht, weil ich in zwei Artikeln gleichzeitig editiert habe....Beantworten
Ach übrigens, detailliert und aufschlussreich für die Verwaltung kaiserlichen Besitzes VOR der Spätantike ist diese Dissertation von Sabine Schmall, die wenigstens teilweise in der Forschung rezipiert wird. --Benowar (Diskussion) 17:33, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Derartige Notizen hinterlasse ich gelegentlich als bookmark für mich selbst, um neuralgische Punkte gezielt nachzulesen. In der Zeit des Prinzipats waren Übertragungsvorgänge in der Bürgerschaft (ausschleichend) zeremoniell geprägt und auch in der Spätantike juristisch sehr differenziert, weshalb ich mich im Moment nur frage, welchen Übertragungstatbestand es da gegeben haben mag. Einzelsukzessionen kaum. Wie gesagt, bookmark gesetzt, vielleicht verliere ich mal eine Zeile an diese Stelle, wenn ich dem Rechtsakt begegne (sensibilisiert bin ich ja jetzt). --Stephan Klage (Diskussion) 19:31, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ja, wäre schön, du bist rechtsgeschichtlich sehr viel besser eingelesen als ich - ich bin da eher an der politischen und wirtschaftsgeschichtlichen Seite interessiert. --Benowar (Diskussion) 19:43, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Deine Artikel sind mir immer wieder schöne Denkanstöße, gerade weil ich sehr juristisch denke und immer dreifach aufpassen muss: ich darf dogmatisch nicht aus unserem heutigen Denken rückübertragen und ich muss die verwendete Literatur kritisch lesen, weil auch da gelegentlich die Gefahr einer Rückübertragung aus dem heutigen Denken unterschätzt wird und ich muss nachlesen, was Historiker (wie Du) in die Artikel des Kontextes oder im selben Artikel einbringen. Bei Hans-Peter Haferkamp/ Zur Zukunft der zivilrechtswissenschaftlichen Lehre ist mir zuletzt ein – mittelbar abgesetztes – schönes Plädoyer auf interdisziplinäres Zusammenwirken aufgefallen. --Stephan Klage (Diskussion) 20:28, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten