Diskussion:Ehrenwort

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Baumfreund-FFM in Abschnitt Kriegsrecht
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(Aktuell) (Vorherige) 04:14, 4. Feb 2006 Chotaire (ausschließlich negativbeispiele fuer ehrenwort? durchaus satirischer artikel.) - sollte wohl alles sagen. ;) --Chotaire

Wieso negative Beispiele? Helmut Kohl hat sein Ehrenwort gehalten, Kießling war nicht homosexuell, hat also auch nicht gelogen, im Genesatz zu Baschel... -- Jojo 13:42, 7. Mär 2006 (CET)

Rechtlich nicht verbindlich?

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Warum ist ein Ehrenwort rechtlich nicht verbindlich? Jede mündliche Zusage kann rechtlich verbindlich sein, sogar unter vier Augen! Gemeint ist vermutlich, dass das Ehrenwort keinen besonderen Rechtsstatus wie beispielsweise der Eid besitzt. Bitte umformulieren. --Siehe-auch-Löscher 11:35, 14. Mär 2006 (CET)

wehrte Arbeiter an diesem Lemma, ich habe es auf meine Bauseite übernommen und hoffe kurzfristig Notizen da zu hinterlassen.Mfg.--mariaviten 01:17, 11. Aug 2006 (CEST)

wehrte Arbeiter an diesem Lemma, im Volksbrockhaus 1969 steht:

Ehrenwort, die Verpfändung der persönl. Ehre zur Bekräftigung eines Versprechens oder Aussage; rechtlich bedeutungslos.

oder

„Ehrenwort, feierl. Versprechen unter Berufung auf die persönl. Ehre. Das bloße Ehrenwort ist rechtlich bedeutungslos. Wer sich wucher. Vermögensvorteile unter Verpfändung der Ehre, auf E. oder unter ähnl. Beteuerungen versprechen ließ, wurde frühe wegen schweren Kreditwuchers nach § 302b StGB [durch Ges. vom 29.7.1976 aufgehoben] bestraft."

Brockhaus, Bd. 6, 20. Auflage 1997 [siehe auch Ehre Habt wohl Glück gehabt dass dieses Lemma nicht gelöscht wurde. Bitte macht Ihr die Arbeit wenn Ihr schon dieses Lemma gestaltet habt. mfg.--mariaviten 01:28, 11. Aug 2006 (CEST)

p.s. Wikipedia möchte ein fehlerfreis, aktuelles Nachschlagewerk sein. Die Begriffe oder Gegebenheiten sind prägnant zu formulieren. Die Liste der Menschen die Ihr Ehrenwort "verpfändet haben wäre um viele, viele, noch mehr viele zu ergänzen. Bitte Ernsthaft.--mariaviten 01:33, 11. Aug 2006 (CEST)


„Ehrenwort, feierl. Versprechen unter Berufung auf die persönl. Ehre. Das bloße Ehrenwort ist rechtlich bedeutungslos. Wer sich wucher. Vermögensvorteile unter Verpfändung der Ehre, auf E. oder unter ähnl. Beteuerungen versprechen ließ, wurde frühe wegen schweren Kreditwuchers nach § 302b StGB [durch Ges. vom 29.7.1976 aufgehoben] bestraft."

Brockhaus, Bd. 6, 20. Auflage 1997 [siehe auch Ehre

Mariaviten, das ist alles etwas konfus, bitte versuche Dein Anliegen noch einmal klarer zu formulieren. Du kannst die Liste natürlich gerne ergänzen. Ich entferne den Hinweis, der Artikel sei zu überarbeiten vorläufig. --Richarddd 11:49, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

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„Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.“
„Ehre“ heißt „Gesamtheit der Person“? Ist diese (mich stutzen lassende) Definition von „Ehre“ von erwähnenswerter Stelle zitiert?

„Für die Erteilung der Doktorwürde tritt als Übersetzung des Lateinischen fidem alci dare deutsch das Ehrenwort ein
Hier wäre das eine oder Satzzeichen dem Lesefluss förderlich; auch wäre eine wörtliche Übersetzung des lateinischen Ausdrucks nicht verkehrt, die ja nicht „Ehrenwort“ lautet (sondern, wenn mich mein Schullatein nicht gänzlich im Stich lässt, „jemandem die Treue geben“ bzw. – mutmaßlich – im übertragenen Sinn „jmd. sein Ehrenwort geben“).

Akademisches Recht
Diesen Abschnitt finde ich (abgesehen von der ungefähren Kernaussage, dass der Promovierende ein Ehrenwort oder etwas ähnliches abgeben soll) unverständlich, kann aber (eben mangels Verständnis) nicht sagen, ob das an der allgemeinen Formulierung, an verbesserungsfähiger Gliederung oder fehlender Erklärung und Abgrenzung der verschiedenen Begriffe liegt oder daran, dass ich heute auf dem Schlauch stehe (oder an allem zugleich): In einigen Promotionsordnungen tritt für die Erteilung der Doktorwürde als Übersetzung aus dem Lateinischen das Ehrenwort ein („das Ehrenwort tritt ein“?), in manchen das Ehrenwort an Eidesstatt; es kann stattdessen aber eine ehrenwörtliche Erklärung oder eine eidesstattliche Erklärung sein, muss aber nicht, wie beispielsweise in München. Wie bitte? Und ist das, was auf die „Ludwig-Maximilians-Universität München, Fakultät für Physik“ zutrifft (was genau das ist, habe ich nicht verstanden) so besonders, dass es die gesonderte Erwähnung dieser Fakultät rechtfertigt? (Allein, dass vor der Fakultät ein „z. B.“, steht, lässt mich hieran zweifeln.)

Ich bedaure, dass ich nur meckern und nicht verbessern kann, aber was ich nicht verstehe, kann ich auch nicht nutzbringend umgliedern oder umformulieren. --Lowenthusio (Diskussion) 16:01, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Kriegsrecht

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Was ich vermisse: Was bedeutet es auf Ehrenwort entlassen zu werden? --Baumfreund-FFM (Diskussion) 06:50, 31. Dez. 2013 (CET)Beantworten