Diskussion:Register (Diplomatik)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von CRolker in Abschnitt (Urkunden-)Register
(Urkunden-)Register
[Quelltext bearbeiten]Das Lemma ist "Urkundenregister", die behandelten Register enthalten aber auch Briefe und/oder werden auch Briefregister genannt. Der Sprachgebrauch, aber auch die Sache selbst machen also eine Trennung in separate Lemmata (Urkundenregister und Briefregister) sinnlos. Besser wäre es, in *einem* Artikel alle in der Diplomatik wichtigen Register zu behandeln, also auch Briefregister (einschließlich Missivenbücher); das Lemma sollte dann aber besser "Register (Diplomatik)" heißen. Oder, @Enzian44 @GVogeler? --CRolker (Diskussion) 23:53, 25. Mai 2022 (CEST)
- Register (Diplomatik) ist sicher passender, zugleich sehr anspruchsvoll in der Ausführung. --Enzian44 (Diskussion) 01:43, 29. Mai 2022 (CEST)
- Aber so langsam deckt der Artikel doch alle Register ab, die die Diplomatik so interessieren, oder? Also vreschieben? Gruß CRolker (Diskussion) 01:15, 30. Mai 2022 (CEST)
- So zum Beispiel :
- Als Brief- oder Urkundenregister, noch häufiger einfach als Register, bezeichnet man in der Diplomatik ein fortlaufend geführtes Verzeichnis der von einer Kanzlei (oder auch einem Notar) ausgefertigten Briefe und/oder Urkunden. Sie enthalten Wortlaut der registrierten Schriftstücke, wobei wiederkehrende Elemente (Name des Absenders, Grußformeln) stark abgekürzt werden oder ganz wegfallen können.
- Solchen Auslaufregistern stehen die selteneren Eingangsregister gegenüber, in denen eine Kanzlei empfangene Schriftstücke verzeichnete. Im Unterschied zu nachträglich angelegten Kopialbüchern wurden Eingangsregister (wie andere Register auch) fortlaufend geführt, d.h. die Stücke wurden in aller Regel in Reihenfolge des Eingangs und zeitnah zu diesem eingetragen.
- Register, die nur bestimmte Arten von Schriftgut enthalten, werden oft nach diesen benannt, z.B. Privilegienregister, Schuldbriefregister oder Missivenbücher.
- Die Diplomatik erforscht vor allem mittelalterliche Register, weil diese meist die einzige Überlieferung der enthaltenen Urkunden sind. Die Praxis der Registrierung von Urkunden wird bis von Behörden und Notaren gepflegt. Bekannte Beispiele amtlicher Register sind Personenstandsregister, Grundbücher oder Testamentsregister.
- Gruß CRolker (Diskussion) 10:30, 26. Mai 2022 (CEST)
„Die Praxis der Registrierung von Urkunden wird bis von Behörden und Notaren gepflegt.“ Hier fehlt doch was, etwa bis in die Gegenwart. Auch wenn das inzwischen teilweise digitale Register sind. Und beim Notar bekommt man einen beglaubigten Auszug aus einem Register. --Enzian44 (Diskussion) 01:43, 29. Mai 2022 (CEST)
- erledigt. --CRolker (Diskussion) 01:15, 30. Mai 2022 (CEST)
- Erledigt Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --CRolker (Diskussion) 10:51, 2. Jun. 2022 (CEST)
- Erledigt
Notariatsregister...
[Quelltext bearbeiten]... gehören hier eigentlich auch hin, oder? CRolker (Diskussion) 14:37, 28. Mai 2022 (CEST)
- Sicherlich. Auch was in den Kommunene produziert wurde. etwa die Prima cancelleria in Florenz, Kölner Schreinsbücher. Ich wage sogar auf Traditiosnbücher hinzuweisen, weil das doch nicht eine Kopialbücher sind: die Orignalnotiz in Mondesse wurde ja nicht kopiert, sondern im Traditionsbuch eingeheftet.
- Es sollten auch Hinweise gegeben werden, wozu Register genutzt wurden, auch wenn die Beispiele dafür weniger zahlreich sind als die Einträge in Register. Nurzung durch die Kanonisten, Neuausfertigung auf Grundlage eines Registereintrags. Für Imbreviaturen wurde das ja rechtlich geregelt, in Italien hat das ja zur Entstehung der Notariatsarchive geführt. --Enzian44 (Diskussion) 01:43, 29. Mai 2022 (CEST)
- Ich habe die Notariatsreigster jetzt eingefügt - in einen eigenen Abschnitt zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, weil in Gegenden ohne Olivenöl und Notare ja auch Stadträte und Offiziale ähnliche Funktionen mit übernahmen und es in der Praxis munter durcheinanderging. Zur Beweiskraft und damit zur Nutzung habe ich noch nichts gemacht, stimme aber zu, dass das hierher gehört, am besten gleich in die Einleitung. Gruß CRolker (Diskussion) 01:13, 30. Mai 2022 (CEST)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --CRolker (Diskussion) 10:51, 2. Jun. 2022 (CEST)
- Ich habe die Notariatsreigster jetzt eingefügt - in einen eigenen Abschnitt zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, weil in Gegenden ohne Olivenöl und Notare ja auch Stadträte und Offiziale ähnliche Funktionen mit übernahmen und es in der Praxis munter durcheinanderging. Zur Beweiskraft und damit zur Nutzung habe ich noch nichts gemacht, stimme aber zu, dass das hierher gehört, am besten gleich in die Einleitung. Gruß CRolker (Diskussion) 01:13, 30. Mai 2022 (CEST)