Town of Greece v. Galloway

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Town of Greece v. Galloway
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Verhandelt: 6. November 2013
Entschieden: 5. Mai 2014
Name: Town of Greece, NY, Petitioner v. Galloway et al.
Zitiert: 572U.S.
Sachverhalt
Certiorari zur Klärung der Frage, ob die im Rathaus der Stadt Greece, New York, übliche Praxis, Sitzungen mit einem (meist christlichen) Gebet zu eröffnen, gegen das im 1. Zusatzartikel festgeschriebene religiöse Neutralitätsgebot (Establishment Clause) verstößt.
Entscheidung
Der 1. Zusatzartikel wird durch die Praxis der Stadt Greece, New York, nicht verletzt, da religiöse, insbesondere christliche, Gebete in der Tradition der Vereinigten Staaten stehen und Nichtgläubige nicht zur Teilnahme gezwungen werden.
Besetzung
Vorsitzender: John Roberts
Beisitzer: Antonin Scalia, Anthony Kennedy, Clarence Thomas, Ruth Ginsburg, Stephen Breyer, Samuel Alito, Sonia Sotomayor,

Elena Kagan

Positionen
Mehrheitsmeinung: Kennedy
Zustimmend:
  1. Scalia
  2. Thomas
  3. Alito
  4. Roberts
Mindermeinung:
  1. Ginsburg
  2. Kagan
  3. Breyer
  4. Sotomayor
Angewandtes Recht
1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

Town of Greece v. Galloway ist ein am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelter Fall zur religiösen Neutralität staatlicher Organe in den USA, insbesondere der Frage, ob die Eröffnung einer Stadtratssitzung mit einem (meist christlichen) Gebet die Neutralitätspflicht des Staates verletzt.

Im Rathaus der Stadt Greece, New York, bestand eine übliche Praxis darin, Sitzungen mit einem – zumeist christlichen – Gebet zu eröffnen, wobei gelegentlich Geistliche anderer Religionen ebenfalls Gebete sprechen durften. Eine Teilnahme am Gebet war gemäß den Angaben der Stadt für niemanden notwendig oder verpflichtend. Eine Gruppe atheistischer und jüdischer Bürger[1] verklagte die Stadt daraufhin wegen Verletzung des in der Verfassung der Vereinigten Staaten verankerten religiösen Neutralitätsgebotes (Establishment Clause).

Das Gericht bestätigte in einer 5-4-Entscheidung (d. h. fünf Richter stimmten für die Entscheidung, vier dagegen) die Rechtmäßigkeit des Abhaltens religiöser Gebete, auch wenn diese hauptsächlich christlicher Art seien und nicht alle möglichen Religionsgemeinschaften einschlössen (was aufgrund der Vielzahl existierender Religionen auch schwer möglich wäre). Gottesdienst, insbesondere christlicher Art, stünde in der Tradition der Vereinigten Staaten. Sofern niemand zur Teilnahme gezwungen werde oder konkrete Nachteile in Kauf nehmen müsse, seien daher auch überwiegend christliche Gebetszeremonien zur Eröffnung von Ratssitzungen rechtmäßig.

In der mündlichen Verhandlung illustrierte der Verfassungsrichter Antonin Scalia die Problematik der Existenz einer Vielzahl von Religionen und die Impraktikabilität, diese alle einzubeziehen, zur allseitigen Erheiterung mit der Frage, ob dann auch Teufelsanbetern die Möglichkeit gegeben werden müsse, zumindest ab und zu ein Gebet zur Eröffnung einer Stadtratssitzung abzuhalten.

Einzelnachweise

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  1. Washington Post: Supreme Court approves sectarian prayer at public meetings, abgerufen am 6. Juli 2017.