U-Space

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Der U-Space ist der europäische Begriff für ein Verkehrsmanagement für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Traffic Management UTM). Er beinhaltet eine Sammlung digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse in einem Luftraum, die zum Ziel haben, der steigenden Zahl ziviler Drohnenoperationen einen sicheren und effizienten Zugang zum Luftraum zu gewähren. Das „U“ im Namen steht dabei für Unbemannt, Urban oder auch Universell.[1]

Der derzeitige EU-Luftrechtsrahmen erlaubt bereits alle Arten von Drohneneinsätzen. Allerdings könnten diese Einsätze strengen Genehmigungsverfahren und Betriebsbeschränkungen unterworfen sein. Ziel des U-Spaces ist es, das allgemeine Situationsbewusstsein für den Drohnenbetrieb zu verbessern, das Fluggenehmigungsverfahren zu automatisieren, so viele Beschränkungen wie sicher möglich aufzuheben und die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Drohnendienste zu unterstützen.[1]

Der U-Space wird zunächst in städtischen und vorstädtischen Umgebungen zum Einsatz kommen, da wo die Komplexität des Luftverkehrs spezifische Verkehrsmanagement-Lösungen erfordern.

Grundlage für einen U-Space ist, dass alle Luftfahrzeuge ihre eigene Position aussenden, so dass sie elektronisch sichtbar werden. Dies wird einerseits mit den schon bestehenden Transpondern von Flugzeugen erreicht, andererseits müssen für gewisse Bereiche wie die Leichtaviatik neue Systeme wie ADS-L entwickelt werden.

Aktueller Stand

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Am 26. Januar 2023 wird die U-Space-Verordnung 2021/664 vom 22. April 2021 der EU-Kommission in Kraft treten, die EU hat damit die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von U-Space-Lufträumen geschaffen[2]. Die Umsetzung der Durchführungsverordnung in nationales Recht sowie die konkrete Ausgestaltung der Prozesse, Akteure und Verantwortlichkeiten obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. Bisher hat noch kein Staat die Verordnung umgesetzt.

Einzelnachweise

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  1. a b European Commission's FAQ on U-space (EN)
  2. Verordnung (EU) 2021/664 Rechtsrahmen für den U-Space