„UN-Resolution“ – Versionsunterschied
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Resolutionen des [[UN-Sicherheitsrat]]s sind völkerrechtlich bindend. In ihnen wird meist an die in der UN-Charta festgelegten Ziele zur Erreichung und Erhaltung des [[Weltfrieden]]s appelliert. Sie werden gegen [[Staat]]en oder Konfliktparteien ausgesprochen, deren Handlungen eine Gefährdung der internationalen Sicherheit oder eine Verletzung des [[Völkerrecht]]s, beziehungsweise der [[Menschenrecht]]e darstellen. Die Resolutionen enthalten meist eindeutige Forderungen, deren Durchsetzung bei Verweigerung wahlweise mit repressiven Maßnahmen (UN-[[Embargo]], [[UN-Sanktion]] o. ä.) oder mit Waffengewalt erfolgen kann. Dabei werden die [[Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch)|Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen]] zur Mitwirkung aufgerufen. |
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Die fünf [[Sicherheitsrat der Vereinten Nationen#Ständige Mitglieder|ständigen Mitglieder]], [[Volksrepublik China|China]], [[Frankreich]], [[Russland]], das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]] und die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]], müssen einem Entwurf zustimmen oder sich enthalten, damit dieser zu einer Resolution wird. Insgesamt müssen neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Resolution selbst kann durch das [[Veto]] eines der ständigen Mitglieder blockiert werden, hierbei gilt jede Nein-Stimme eines dieser Staaten automatisch als Veto. Nach Artikel 27 der UN-Charta kann eine Resolution aber dann verabschiedet werden, wenn einer der fünf Veto-Staaten sich seiner Stimme enthält. Das ausdrückliche Veto eines ständigen Mitglieds kam in den vergangenen Jahrzehnten häufig zum Einsatz. Während des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] legte die [[Sowjetunion]] ihr Veto oft zu Gunsten von |
Die fünf [[Sicherheitsrat der Vereinten Nationen#Ständige Mitglieder|ständigen Mitglieder]], [[Volksrepublik China|China]], [[Frankreich]], [[Russland]], das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]] und die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]], müssen einem Entwurf zustimmen oder sich enthalten, damit dieser zu einer Resolution wird. Insgesamt müssen neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Resolution selbst kann durch das [[Veto]] eines der ständigen Mitglieder blockiert werden, hierbei gilt jede Nein-Stimme eines dieser Staaten automatisch als Veto. Nach Artikel 27 der UN-Charta kann eine Resolution aber dann verabschiedet werden, wenn einer der fünf Veto-Staaten sich seiner Stimme enthält. Das ausdrückliche Veto eines ständigen Mitglieds kam in den vergangenen Jahrzehnten häufig zum Einsatz. Während des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] legte die [[Sowjetunion]] ihr Veto oft zu Gunsten von totalitären Diktaturen ein, um sie zu politisch zu protegieren und so in der Region an Einfluss zu gewinnen. Die USA hingegen schützten [[Israel]] immer wieder mit ihrem Veto. Oft entscheidet eine kleine Änderung im Wortlaut über den gültigen Beschluss einer Resolution. |
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=== Resolutionen der UN-Generalversammlung beziehungsweise des UN-Wirtschafts- und Sozialrates === |
=== Resolutionen der UN-Generalversammlung beziehungsweise des UN-Wirtschafts- und Sozialrates === |
Version vom 26. Februar 2011, 14:14 Uhr
UN-Resolutionen sind Beschlüsse der Vereinten Nationen, die das Ergebnis einer Aussprache bestimmter Hauptorgane schriftlich festlegen. Sie enthalten Bewertungen und Forderungen, die sich auf Interpretationen beziehungsweise den Wortlaut der UN-Charta beziehen.
Verschiedene Arten von Resolutionen
Je nach Entscheidungsgremium unterscheiden sich das Procedere sowie der juristische Wert einer Resolution.
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind völkerrechtlich bindend. In ihnen wird meist an die in der UN-Charta festgelegten Ziele zur Erreichung und Erhaltung des Weltfriedens appelliert. Sie werden gegen Staaten oder Konfliktparteien ausgesprochen, deren Handlungen eine Gefährdung der internationalen Sicherheit oder eine Verletzung des Völkerrechts, beziehungsweise der Menschenrechte darstellen. Die Resolutionen enthalten meist eindeutige Forderungen, deren Durchsetzung bei Verweigerung wahlweise mit repressiven Maßnahmen (UN-Embargo, UN-Sanktion o. ä.) oder mit Waffengewalt erfolgen kann. Dabei werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Mitwirkung aufgerufen.
Die fünf ständigen Mitglieder, China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, müssen einem Entwurf zustimmen oder sich enthalten, damit dieser zu einer Resolution wird. Insgesamt müssen neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Resolution selbst kann durch das Veto eines der ständigen Mitglieder blockiert werden, hierbei gilt jede Nein-Stimme eines dieser Staaten automatisch als Veto. Nach Artikel 27 der UN-Charta kann eine Resolution aber dann verabschiedet werden, wenn einer der fünf Veto-Staaten sich seiner Stimme enthält. Das ausdrückliche Veto eines ständigen Mitglieds kam in den vergangenen Jahrzehnten häufig zum Einsatz. Während des Kalten Krieges legte die Sowjetunion ihr Veto oft zu Gunsten von totalitären Diktaturen ein, um sie zu politisch zu protegieren und so in der Region an Einfluss zu gewinnen. Die USA hingegen schützten Israel immer wieder mit ihrem Veto. Oft entscheidet eine kleine Änderung im Wortlaut über den gültigen Beschluss einer Resolution.
Resolutionen der UN-Generalversammlung beziehungsweise des UN-Wirtschafts- und Sozialrates
Resolutionen der UN-Generalversammlung und des UN-Wirtschafts- und Sozialrates sind nicht verbindlich. Sie stellen lediglich eine Empfehlung dar. Ein Beispiel ist die Resolution 3379.
Siehe auch
Weblinks
- Gesamtliste der UN-Resolutionen bei den UN