UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung

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Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung
Special Rapporteur on the right to development
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel srdevelopment
Leitung Surya Deva
Indien Indien seit 2023
Gegründet 5. Oktober 2016
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung wurde zur Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geschaffen.

Das UN-Mandat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 5. Oktober 2016 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[6]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Er prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Er macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6]

Amtsinhaber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Websites[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/33/14. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  4. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  5. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  6. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  10. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.