Unterhalt (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unterhalt steht für:

  • Unterhalt, gesetzliche Verpflichtung, für jemand anderen aufzukommen
  • Subsistenz oder Lebensunterhalt, Selbstversorgung der Menschen

Unterhalt ist der Familienname von:


Siehe auch: