Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Europäische Verträge

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von El Duende in Abschnitt Vervollständigung
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Jahreszahlen[Quelltext bearbeiten]

Es sollte generell entweder das Jahr der Unterzeichnung oder das Jahr des Inkrafttretens genommen werden – aber möglichst einheitlich. Das in den Artikel für jeden einzelnen Vertrag natüprlich beide Daten erwähnt und erklärt werden; aber in der Infobox/Navileiste und Verweisen aus anderen Artikeln heraus wäre eine einheitliche Lösung sinnvoll. Ist Vertragsschluss oder Umsetzung die geeignetere Angabe? --Andreas ?! 10:00, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Mittlerweile wurde die Vorlage einheitlich auf das Jahr der Unterzeichnung umgestellt. Die Vorlage:Europäische Union Geschichte hält das zwar zzt. (noch) anders, aber ich werde die Anregung dort übernehmen, schließlich hat sich auch die französischsprachige Wikipedia (fr:Modèle:Chronologie Union européenne) für das Jahr der Unterzeichnung entschieden. --Kolja21 02:50, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vervollständigung[Quelltext bearbeiten]

Es sind in der Aufzählung nicht alle Verträge angegeben; insbesondere bei den Beitrittsverträgen kommt mir das sehr willkürlich vor.

Ich hätte folgenden Änderungsvorschlag unter gewisser Anlehnung an das englische Wikipedia (wobei mir deren Navileisten-Design besser gefällt):

--Taste1at 13:52, 24. Jan. 2010 (CET) Geändert --Taste1at 12:17, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Einerseits Ja: dass nur ein Beitrittsvertrag in der Leiste steht und sonst keiner, ist nicht schön; konsequenter wäre es, sie alle dabei zu haben. Aber andererseits: Bis jetzt gibt es eben nur zu dem einen Beitrittsvertrag einen Artikel, und in der Navileiste die Staaten zu verlinken, finde ich keine so gute Lösung (in den Artikeln zu den Staaten findet sich ja auch so gut wie nichts über die jeweiligen Beitrittsverträge). Vielleicht könnten wir zunächst wenigstens kurze Stubs zu den Beitrittsverträgen von 1972, 1985, 1994 und 2005 schreiben, und dann auf die verweisen? (Ansonsten noch zwei Kleinigkeiten: Der "Austritt" Grönlands erfolgte nicht durch einen Vertrag, da Grönland ja kein unabhängiges Völkerrechtssubjekt ist, sondern durch ein Protokoll, er passt also meiner Meinung nach nicht in die Liste. Und ich habe mir erlaubt, den Tippfehler beim Datum des A/S/FIN-Vertrags zu korrigieren, der schon 1994, nicht erst 1996 abgeschlossen wurde - der Beitritt war ja schon 1995.) Was das Design betrifft, finde ich die englische Version auch ganz schön; insbesondere wenn die Navigationsleiste noch um die Beitritts- und die abgelehnten Verträge anwächst, wäre sie vielleicht übersichtlicher. Grüße, --El Duende 17:23, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich würde statt den Stubs Weiterleitungsseiten auf jeweiligen Abschnitte in Erweiterung der Europäischen Union vorschlagen. Der sog. "Grönland-Vertrag" wird in [1] als Vertrag und nicht als Protokoll angeführt (der er keinem Vertrag beigefügt war, sondern ein eigenständiger Vertrag war). Von mir aus könnten wir ihn auch weglassen.

Und zu den Beitrittsverträgen: sollen die extra stehen oder chronologisch einsortiert werden? --Taste1at 22:26, 24. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ja, Weiterleitungen auf die Abschnitte dort sind auch eine gute Idee, solange es noch keine Artikel zu den einzelnen Erweiterungen/Beitrittsverträgen gibt. Ich würde die Beitrittsverträge jedenfalls extra stehen lassen und nicht unter die Änderungsverträge einsortieren; das erscheint mir deutlich übersichtlicher.
Was Grönland betrifft, habe ich mich geirrt: Ich hatte nur in Erinnerung, dass es ein "Grönland-Protokoll" gibt - das ist aber in Wirklichkeit etwas ganz anderes, nämlich das Protokoll Nr. 34 zum EU-Vertrag, das Fischimporte aus Grönland regelt. Der Austritt 1985 erfolgte also, wenn Eur-Lex das sagt, anscheinend doch qua Vertrag (obwohl ich mich frage, wer da die Vertragspartner waren). Insofern könnte man ihn also auch aufnehmen, wobei ich dann wieder nicht wüsste, worauf man dabei verlinken sollte. Oder wir verlinken ihn, wie bei den Finanzverträgen, einfach gar nicht? --El Duende 00:42, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Vertragspartner waren - wie bei allen diesen Verträgen - alle (damaligen) EU-Mitgliedstaaten (Grönland wurde wie auch beim Beitritt Dänemarks durch die dänische Regierung vertreten). Geändert wurde die EG-Verträge, indem irgendwo eine Bestimmung aufgenommen wurde "gilt nicht für Grönland". --Taste1at 12:14, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Okay, das leuchtet ein. --El Duende 14:38, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten