Vorlage Diskussion:Schutzlandprinzip

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von AHert in Abschnitt Text der Vorlage
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Umgekehrte Weise[Quelltext bearbeiten]

nach Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip_und_Internet könnte man ergänzen, "dass eine legal im Ausland vermarktete Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes beispielsweise in Deutschland nicht vertrieben werden darf". Also ein Commons-Bild hier in de nicht verwendet werden darf. -- Cherubino 12:18, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

oops, gibt ja schon Vorlage:Geschützt -- Cherubino 01:17, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Text der Vorlage[Quelltext bearbeiten]

Der Text der Vorlage hat wohl keinen Sinn. Diese Datei ist im Entstehungsland wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Ganz sicher doch ist das mühevoll erstellte Foto auch im Entstehungsland urheberrechtlich geschützt.
Gemeint ist doch, dass sich der urheberrechtliche Schutz von Werken wie Gebäuden auf auf Fotos erstreckt und es in dem Land keine Panoramafreiheit gibt. Auch Fotos von Bauwerken an öffentlichen Orten dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des/der Urheber kommerziell verwertet werden und dürfen aus diesem Grund nicht nach Commons hochgeladen werden. Ich schlage deshalb den folgenden Text vor, und wer es kürzer kann, möge es tun:
Der urheberrechtliche Schutz des in dieser Datei dargestellten Werkes (Gebäudes, Bauwerks etc.) erstreckt sich auch auf Fotos, da es in diesem Land keine Panoramafreiheit gibt. Eine Veröffentlihung des Fotos ohne Zustimmung des Urhebers ist in diesem Land daher nicht zulässig, wohl aber in Ländern, die die Panoramafreiheit anerkennen, wie z. B. Deutschland (Schutzlandprinzip).
Grüße --AHert (Diskussion) 16:36, 22. Mai 2016 (CEST)Beantworten