Vorlage Diskussion:Zeitleiste Bundespräsidenten (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Xacyllum in Abschnitt Falsche Darstellung zwischen Wulff und Gauck
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich schlage vor, dass man unter die Namen der Bundespräsidenten die Amtsdaten schreibt, unter den Namen ist schließlich noch Platz.

EasyTimeline hat eine ungültige Grafik generiert.

Anony 14:41, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Einheitlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Sinne der Einheitlichkeit von Zeitleiste, Navigationsleiste sowie der Tabelle mit den bisherigen Bundespräsidenten werde ich die "Interims-Staatsoberhäupter" Arnold und Böhrnsen auch aus der umseiten Zeitleiste entfernen. Gruß --Rapober 15:34, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Dagegen. Widerspricht dem Prinzip der Lückenlosigkeit. Eher die kommissarischen Staatsoberhäupter in die anderen Dinge einfügen als hier rausstreichen. --93.232.248.175 23:39, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Dann bitte nicht hier, sondern an geeigneter Stelle (also Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Deutscher Bundespräsident) ausdiskutieren. Die Diskussion mündete dort im Konsens, die Interims-Staatsoberhäupter nicht aufzunehmen, daher werde ich auch die Änderung in der Zeitleiste wieder zurücksetzen. --Rapober 08:35, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Amtsantritt: Vereidigung oder Wahl[Quelltext bearbeiten]

Grundgesetz Artikel 56 "Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:[...]. Also Amtsantritt=Vereidigung=02.07.2010 oder? --Pbro 22:30, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Andererseits: § 10 BPraesWahlG

Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages. Also doch Wahl. Ich mach's wieder rückgängig. --Pbro 22:35, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Nein, das heißt nur, dass man die Wahl annehmem muss, damit man vereidigt werden kann. Die Amtszeit beginnt dann mit dem Eid. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:24, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
PS: Da der Bundespräsident ein (Eine-Person-)Verfassungsorgan ist, ist das GG maßgeblich. Das Wahlgesetz regelt lediglich Details. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:27, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo im Artikel Bundespräsident (Deutschland) ist das jetzt erschlagend dargestellt (Einzelnachweise beachten). Amtsantritt ist wohl nach Überzeugung der meisten Juristen in diesem besonderen Fall der Zeitpunkt der Annahme der Wahl. Die Vereidigung kann später aber zeitnah erfolgen.--TUBS 12:52, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Amtsdauer Bundespräsident in Vorlageleiste[Quelltext bearbeiten]

Kopie von Benutzer Diskussion:Cologinux Bitte beachten: die Vorlageleiste geht bis 2018, Gauck ist aber erst mal nur für eine einzige Periode von 5 Jahren gewählt - die dauert nur bis 2017 - also nicht "till end"!! --ProloSozz (Diskussion) 15:42, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

  1. Hallo ProloSozz, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du Deine Argumente auf meiner Diskussionsseite mit weniger Ausrufezeichen versehen könntest. Sie werden dadurch nicht besser.
  2. Wenn Du Dir die Mühe machst und Dir die Versionsgeschichte der Vorlage einmal ansiehst, wirst Du feststellen, dass bisher während der normalen laufenden Amtszeit eines Bundespräsidenten stets „till:end“ eingetragen war.
  3. Dies macht auch Sinn, wenn gleichzeitig der zeitliche Fortschritt der Zeitleiste unter dem Parameter „Period= “ entsprechend eingetragen wird. Dies ist hier nicht geschehen.
  4. Bei den Vorgängern Horst Köhler und Christian Wulff wurde allerdings unter Period= nicht bereits das Enddatum ihrer Amtszeit eingetragen, sondern regelmäßig der zeitliche Fortschritt ihrer Amtszeit angepasst, siehe dazu als Beispiel diese Difflinks 1, 2. Bei Christian Wulff war daher in der Zeitleiste zu keinem Zeitpunkt ein Zeitraum von fünf Jahren Amtszeit verzeichnet, der nachträglich bei seinem Rücktritt gekürzt werden musste. Diese Handhabung sollte auch bei Joachim Gauck beibehalten werden.
  5. Deine Fristberechnung in der Klammer „(18.03.2012-17.03.2017)“ ist falsch. In diesem Fall findet die Fristberechnung mangels spezieller verfassungsrechtlicher Vorschriften nach allgemeinen Grundsätzen statt. Die hier anzuwendende Vorschrift des § 10 Bundespräsidentenwahlgesetz regelt den Beginn der Amtszeit. Die Amtszeit beginnt hier mit der Annahme der Wahl vor dem Plenum der Bundesversammlung. Diese Annahme stellt ein Ereignis im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB dar (siehe dazu auch Frist#Ereignisfristen_und_Beginnfristen), so dass bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet wird, in welchen das Ereignis fällt. Danach beginnt die Fristberechung am 19. März 2012. Die Amtszeit endet daher am 18. März 2017.
  6. Diese Fristberechnung wird offensichtlich auch vom Bundestagspräsidenten Lammert geteilt, der heute vor dem Plenum des Bundesversammlung mitteilte, künftig die Bundesversammlung jeweils am 18. März abzuhalten. Nach Deiner unzutreffenden Fristberechung wäre dann bereits das Amt des Bundespräsidenten vakant.
  7. Ich werde diese Diskussion auf die Vorlagen Diskussion kopieren, wo sie auch hingehört.

--Cologinux Disk 16:39, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

  1. Schon nicht - aber wenn die Amtszeit durch die Änderung bis 2018 künstlich ausgedehnt würde, muss schon deutlich darauf hingewiesen, dass damit ein klarer Fehler generiert worden war. Zudem wurde bei der Änderung die Gesamtleistengültigkeitsauer in der Zeitachse übersehen. Deshalb ein zusätzliches Ausrufezeichen.
  2. Die ist keineswegs in Stein gemeisselt - im Gegenteil: ich bin wohl nicht der einzige, der es begrüssen würde, wenn in dieser Leiste auch gleich ersichtlich sein kann, wann die vorgesehene Amtsdauer enden wird. Als Datum in Klammern mit dem Zusatz "amtierend" oder "Amtszeit laufend" wäre dem ganz elegant Genüge getan - wie ich das auch vorgesehen hatte.
  3. Es macht wenig Sinn, wenn die aktuelle Amtszeit kürzer als vorgesehen eingetragen ist. Daher sollte die Streifenlänge mindestens so lange wie die vorgesehene Amtsdauer sein. Der Hinweis "im Amt"/"amtierend" etc. mit einem in der Zukunft liegenden Datum sollte doch wohl reichen, dass der geneigte Leser erkennt, dass diese Amtszeit noch nicht ganzu druch ist.
  4. Einspruch! Diese Praxis sollte durch die Praxis ersetzt werden, jeweils die Streifenlänge in der Länge der anstehenden Amtsperiode darzustellen.
  5. Mag sein - um solche kleinen Fehler zu korrigieren, darf ja (fast) jeder hier selbst mitschreiben.
  6. Dem kann und will ich nicht widersprechen. Ich hatte mich an das eingetragene Datum des Vorgängers gehalten und einen Monat dazugerechnet. Offenbar lag ich eben einen Tag daneben. Und nun? (ist es korrigiert).
  7. Sorry, ich hatte Deine Änderung (die eine 7-jährige Amtszeit für Gauck zur Folge hatte, kommentarlos zurückgesetzt, wollte das aber noch so kommentieren, dass Du auch wirklich mitkriegst, weshalb - und der ideale Ort dafür ist natürlich auf Deiner Diskussionsseite; dann kriegst Du ja den Hinweis dazu automatisch. Eine weitere Diskussion zum Thema wollte ich gar nicht vom Zaun brechen; aber wenn sie nun schon da ist, dann eben richtig ...

--ProloSozz (Diskussion) 18:45, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Art. 54 Abs. 2 GG: "Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre." - nicht 5 Jahre und 1 Tag. Die aktuell angegebene Angabe "gewählt bis 18.03.2017" ist daher als falsch zu erachten! Die Amtszeit endet regulär am 17.03.2017, die neue Amtszeit bzw. die Amtszeit des nächsten BP beginnt regulär am 18.03.2017. Daher mache ich die Rückgängigmachung meiner Änderung auf "gewählt bis 17.03.2017" durch Cologinux wiederum rückgängig. Im Übrigen ist diese Angabe die Fortführung der bisherigen (korrekten) Praxis (keine Überschneidung der Amtszeiträume, exakt 5 Jahre Amtsdauer). Wenn obiger Punkt 6 @ Fristberechnung treffend sein würde, so wären die Bundespräsidenten a.D. Rau, Herzog etc., die nicht vorzeitig zurückgetreten sind, um jeweils einen Tag "beschissen" worden. Gruß --GUMPi (Diskussion) 22:35, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Wir sind uns einig, was die Dauer der Amtszeit anbetrifft. Diese ergibt sich aus Art. 54 Abs. 2 S. 1 GG. Frage ist, ab welchem Zeitpunkt die Amtszeit von fünf Jahren berechnet wird. Diese Frage gewinnt stets dann an Bedeutung, wenn das Bundespräsidentenamt vakant ist und der gewählte Kandidat gemäß (§ 10 BPräsWahlG) mit der Annahmeerklärung vor dem Plenum das Amt des Bundespräsidenten übernimmt, ohne den Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers abwarten zu müssen. Dann greift eben die Vorschrift des § 187 Abs. 1 BGB, die hier als allgemeine Fristberechnungsvorschrift Anwendung findet, so dass bei der Berechnung der Amtszeit der Tag nicht mitgerechnet wird, in den die Annahme der Wahl fällt. Du hast kein substantiiertes Argument vorgebracht, dass die Anwendung des § 187 Abs. 1 BGB zur Berechnung der Frist ausschließt. Die von Dir angesprochene Praxis, nach der es keine „Überschneidung“ der Amtszeit gibt, betrifft die Regelfälle, in denen der neue Bundespräsident vor Ablauf der Amtszeit des Vorgängers gewählt wurde und vor Ablauf der Amtszeit des Vorgängers die Annahme der Wahl erklärt hat (Regelfall des § 10 BPräsWahlG). In diesen Fällen endete die Amtszeit des scheidenden Präsidenten (seit Lübke) jeweils mit Ablauf des 30. Juni. Mit Beginn des 1. Juli begann die Amtszeit des neuen Präsidenten.
Bei der Wahl des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss lag mangels Vorgängers auch eine Vakanz vor (Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten wurden zum Zeitpunkt der Wahl am 12. September 1949 nach Art. 136 Abs. 2 Satz 1 GG vom Bundesratspräsidenten Karl Arnold geführt). Bei dieser Wahl am 12. September 1949 wurde Heuss zum Bundespräsidenten gewählt und er nahm die Wahl anschließend vor dem Plenum der Bundesversammlung an. Die Frist der ersten Amtszeit wurde ebenfalls nach § 187 Abs. 1 BGB berechnet und der 12. September 1949 bei der Berechnung der Amtszeit nicht mitgerechnet. Die erste Amtszeit ging daher vom 12. September 1949 bis zum 12. September 1954, die zweite vom 13. September 1954 bis zum 12. September 1959. Dies ist, die beiden Amtszeiten zusammenfassend, auch in der Zeitleiste zutreffenderweise so vermerkt.
Auch Benatrevqre geht in seiner Bearbeitung um 16:38 von dieser Fristberechnung aus.
Die Amtszeit von Bundespräsident Joachim Gauck begann am 18. März 2012 im Laufe des Tages mit seiner Annahmeerklärung und endet mit Ablauf des 18. März 2017.
--Cologinux Disk 00:12, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Hmm, ja, danke für die ausführliche Antwort. Anhand eines in meinem Bücherschrank gefundenen alten Kommentars zum Grundgesetz (Umbach/Clemens 2002) bin ich gerade bereits eines Besseren belehrt worden. Deine Erklärung entspricht dieser soweit, geht vielmehr darüber hinaus (Hochachtung!). Ich kann nur um Verzeihung für mein Eingreifen und Rückgängigmachen bitten. Habe meine Änderung daher wiederum rückgängig gemacht. Gruß --GUMPi (Diskussion) 00:41, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Dann ist ja alles gut, angenommen. Grüße --Cologinux Disk 01:19, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Zukunft[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, einen Revert zu machen hier. Die Zeitleiste soll anzeigen, wer bislang amtiert hat. In dem Zusammenhang ist es sinnlos, eine Amtszeit anzuzeigen, die noch gar nicht absolviert wurde. Es können allerlei Dinge passieren, die ihn an einer regulären Beendigung seiner Amtszeit hindern können. Daher sollte man sich auch nur auf das stützen, was auch wirklich gesichert ist, nämlich, dass er bis zum heutigen Tage amtiert. Dazu hatte die letzte Version auch das Manko, dass der Beschreibungstext unten ins Nirvana weiterging und somit unleserlich war. Kann man freilich alles diskutieren, aber letzteres hat mich dazu bewogen, erstmal zu einer Version zurückzugehen, die solche Designschwächen nicht hatte. --Hansbaer (Diskussion) 11:32, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten

+1 Ich bin, wie bereits oben geäußert und mit diesem Edit durchgeführt, auch für die Beibehaltung der bisherigen Praxis in dieser Zeitleiste. --Cologinux Disk 13:39, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten

„er könnte vorher zurücktreten oder sterben.“ (erl.)[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorlage:Zeitleiste_Bundespr%C3%A4sidenten_(Deutschland)&diff=173190862&oldid=173190056

Sicher könnte er, aber ebenso sicher ist er für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt worden. Viele wüssten gern, wann genau diese fünf Jahre enden, zumal sogar ein Amtsinhaber sich diesbezüglich schon geirrt hat, bundespraesident.de und die gesetzliche Berechnung der 5 Jahre den Meisten ein Buch mit sieben Siegeln ist, Diskussion:Bundespräsident (Deutschland)#Amtszeit. In Bundespräsident (Deutschland), wofür die Zeitleiste bestimmt ist, wird darüber trotzdem kein Wort verloren. Stattdessen werden schematisch Artikel über zukünftige Wahlen angelegt, auch wenn es zu denen noch gar nichts zu berichten gibt, Wikipedia:Löschkandidaten/13._Januar_2018#17._Wahl_des_deutschen_Bundespräsidenten_(gelöscht). Für wie blöd hält denn die hier diskutierte Revertierung den Leser, der von einer Amtszeit 19.3.2017-18.3.2022 liest? Dass er glauben könnte, für den Amtsinhaber seien Rücktritt und Tod ausgeschlossen? --Vsop (Diskussion) 09:58, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die Aussage „seit xxx“ ist eindeutig und unmissverständlich. Das Ende der Amtszeit ist Glaskugelei. Im Artikel gibt es hierzu einen eigenen Absatz, denn neben einem vorzeitigen Ausscheiden könnte Steinmeier theoretisch auch wiedergewählt werden, so dass sich das Ende der Amtszeit nach hinten schiebt. Damit ist per heute unklar, wie lange Steinmeier Bundespräsident sein wird. Ein festes Datum in der Zeitleiste suggeriert aber, dass das Datum feststünde.
In den USA endet die Amtszeit übrigens an Datum x. Sollte der Präsident vorzeitig aus dem Amt scheiden und der Nachfolger (Vizepräsident) übernehmen, endet dessen Amtszeit an diesem Tag. Auch in dieser Hinsicht könnte die Angabe eines Datums falsch verstanden werden. Dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird, ergibt sich (nur) aus dem Artikel.
In einem Punkt hast Du aber Recht: Im Artikel sollte ein Satz zum planmäßigen Ende der Amtszeit Steinmeiers ergänzt werden, aber bitte nicht in der Zeitleiste.Vertigo Man-iac (Diskussion) 07:46, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Der Anregung, das planmäßige Ende der Amtszeit Steinmeiers im Artikel festzuhalten, bin ich am 11. Februar nachgekommen. Frage mich nun allerdings, wozu er gut sein könnte, den direkt über der Zeitleiste als amtierenden Bundespräsidenten bezeichneten F-W Steinmeier außer mit seiner (ersten) Amtszeit „seit 10.03.2017“ auch noch mit zwei Sternchen zu kennzeichnen, die auf eine nicht verlinkte, sondern mühsam manuell zu suchende Fußnote „im Amt“ verweisen. Wer wird sich durch derartiges nicht veralbert fühlen? --Vsop (Diskussion) 08:53, 29. Jun. 2018 (CEST) Da kein Widerspruch erfolgte, habe ich ** im Amt aus der Vorlage entfernt. Vsop (Diskussion) 19:57, 5. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Falsche Darstellung zwischen Wulff und Gauck[Quelltext bearbeiten]

Moin, die Zeit zwischen Wulff und Gauck – insbesondere auch im Vergleich zu zwischen Köhler und Wulff – wird falsch dargestellt, da ist keine Lücke. Wie man es korrigiert, weiß ich leider nicht. Wenn man

align:left shift:(20,-6)

analog zu Wulff und Köhler auf

align:left shift:(20,-9)

stellt, ändert das nichts. Weiß jemand Bescheid? --Xacyllum (Diskussion) 23:26, 22. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

erledigt gemäß hier. --Xacyllum (Diskussion) 20:58, 6. Okt. 2019 (CEST)Beantworten