Waffenregistergesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über das Nationale Waffenregister
Kurztitel: Waffenregistergesetz
Abkürzung: WaffRG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
Fundstellennachweis: 7133-6
Erlassen am: 17. Februar 2020
(BGBl. I S. 166, 184)
Inkrafttreten am: 1. September 2020
GESTA: B063
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Waffenregistergesetz enthält die Bestimmungen zum Nationalen Waffenregister in Deutschland. Damit können Waffenbehörden den vollständigen Lebensweg von Waffen und wesentlichen Teile zurückverfolgen[1] und sich untereinander über die verarbeiteten Daten austauschen. Das Waffenregistergesetz wurde am 17. Februar 2020 erlassen und ersetzt das Nationale-Waffenregister-Gesetz mit Wirkung vom 1. September 2020. Waffenhersteller und Waffenhändler werden grundsätzlich verpflichtet, ihren Umgang mit Waffen den Behörden elektronisch anzuzeigen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/13839